Hat man eine Teilschuld, wenn man beim Unfall Alkohol getrunken hat?

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Alkohol am Steuer beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit. Bereits geringe Mengen können zu einer Teilschuld bei einem Unfall führen, selbst unter 0,3 Promille. Bei 0,3 bis 0,5 Promille ist eine Mitschuld in der Regel gegeben.
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Teilschuld bei Unfällen unter Alkoholeinfluss: Die Grauzone unter 0,3 Promille

Die Fahrtüchtigkeit wird durch Alkohol deutlich beeinträchtigt, das ist unbestritten. Die Rechtsprechung sieht jedoch nicht erst ab einer bestimmten Promillegrenze eine Mitschuld bei Unfällen vor. Die weit verbreitete Annahme, erst ab 0,5 Promille sei eine Teilschuld gegeben, ist vereinfacht und irreführend. Vielmehr spielt der individuelle Einfluss des Alkohols auf die Fahrfähigkeit eine entscheidende Rolle – und der kann bereits weit unterhalb von 0,3 Promille relevant sein.

Die Rolle der individuellen Fahruntüchtigkeit:

Der entscheidende Faktor ist nicht der reine Alkoholwert im Blut, sondern die konkrete Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit. Ein erfahrener Fahrer, der nur ein geringes Glas Wein getrunken hat, könnte dennoch eine geringfügige Beeinträchtigung seiner Reaktionsfähigkeit aufweisen, die im Falle eines Unfalls relevant werden kann. Ein unerfahrener Fahrer mit derselben Alkoholmenge könnte deutlich stärker betroffen sein. Die Gerichte berücksichtigen daher neben der Blutalkoholkonzentration (BAK) weitere Faktoren:

  • Fahrerfahrung: Unerfahrene Fahrer sind anfälliger für alkoholbedingte Fahrfehler.
  • Art und Menge des konsumierten Alkohols: Schnelle Wirkung und hohe Konzentration des Alkohols können die Fahrfähigkeit stärker beeinträchtigen.
  • individuelles Reaktionsvermögen: Die Wirkung von Alkohol ist individuell unterschiedlich.
  • Unfallhergang: Der konkrete Unfallhergang und die Rolle des Alkohols dabei spielen eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Mitschuld. War der Unfall z.B. durch eine zu spät einsetzende Bremsreaktion verursacht worden, die auf den Alkoholkonsum zurückzuführen ist?

Die Beweislage:

Die Beweisführung für eine alkoholbedingte Teilschuld ist komplex. Neben dem Ergebnis der Blutalkoholmessung müssen weitere Indizien herangezogen werden, wie z.B. Zeugenaussagen, Gutachten von Sachverständigen oder Spuren am Unfallort. Oftmals ist es schwierig, den genauen Einfluss des Alkohols auf den Unfallhergang zweifelsfrei nachzuweisen. Hierbei spielen Gutachten eine wichtige Rolle, die die Fahrfähigkeit unter Berücksichtigung der individuellen Umstände beurteilen.

Folgen einer Teilschuld:

Wird eine Teilschuld aufgrund von Alkoholkonsum festgestellt, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Schadensregulierung. Die Versicherung des alkoholisierten Fahrers muss gegebenenfalls nur anteilig den Schaden des Geschädigten ersetzen. Die Höhe des anteiligen Schadensersatzes hängt von der individuellen Bewertung der Mitschuld ab.

Fazit:

Alkohol am Steuer ist immer ein Risiko. Selbst geringe Mengen können die Fahrfähigkeit beeinträchtigen und im Falle eines Unfalls zu einer Teilschuld führen. Die Beurteilung der Mitschuld ist komplex und hängt von vielen Faktoren ab. Eine pauschale Aussage, ab welcher Promillegrenze eine Teilschuld gegeben ist, ist daher irreführend. Es ist ratsam, auf Alkohol am Steuer vollständig zu verzichten. Wer dennoch trinkt, sollte sich nicht hinter dem Glauben an eine “unschädliche” Menge verstecken. Die Verantwortung für die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer liegt stets beim Fahrer.

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