Für wen ist Augenlasern nicht geeignet?
Für wen ist Augenlasern nicht geeignet?
Augenlasern ist eine beliebte Methode zur Korrektur von Fehlsichtigkeit, jedoch ist es nicht für jeden geeignet. In bestimmten Fällen können bestimmte Bedingungen oder Merkmale eine Kontraindikation für das Augenlasern darstellen.
Zu dünne Hornhaut
Die Hornhaut ist die klare, kuppelförmige äußere Schicht des Auges. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Fokussierung des einfallenden Lichts auf die Netzhaut. Beim Augenlasern wird ein Teil der Hornhaut abgetragen, um die Fehlsichtigkeit zu korrigieren. Bei einer zu dünnen Hornhaut kann die Abtragung jedoch zu einer Schwächung und Instabilität der Hornhaut führen. Daher ist die Hornhautdicke eine wichtige Eingangsbeschränkung für das Augenlasern.
Hoher Dioptrienwert
Der Dioptrienwert ist ein Maß für die Stärke der Fehlsichtigkeit. Ein hoher Dioptrienwert deutet auf eine starke Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Astigmatismus hin. Bei sehr hohen Dioptrienwerten kann das Augenlasern möglicherweise nicht die gewünschte Sehschärfe erreichen oder es kann zu einer Überkorrektur kommen. In solchen Fällen kann eine alternative Behandlungsmethode wie die refraktive Linsenchirurgie (Linsenimplantation) in Betracht gezogen werden.
Andere Kontraindikationen
Neben einer zu dünnen Hornhaut und einem hohen Dioptrienwert gibt es weitere Faktoren, die das Augenlasern ungeeignet machen können:
- Aktive Augenerkrankungen: Aktive Augeninfektionen oder Erkrankungen wie Hornhautentzündungen oder Glaukom können das Augenlasern erschweren oder zu Komplikationen führen.
- Autoimmunerkrankungen: Bestimmte Autoimmunerkrankungen, wie z. B. Lupus oder rheumatoide Arthritis, können die Wundheilung beeinträchtigen und das Infektionsrisiko erhöhen.
- Diabetes: Unkontrollierter Diabetes kann die Heilung beeinträchtigen und das Risiko von Netzhautproblemen erhöhen.
- Katarakte: Katarakte sind Eintrübungen der Augenlinse, die die Sehschärfe beeinträchtigen können. Sie müssen vor einer Augenlaserbehandlung entfernt werden.
- Schwangere oder stillende Frauen: Während der Schwangerschaft und Stillzeit wird in der Regel von Augenlaserbehandlungen abgeraten, da hormonelle Veränderungen die Ergebnisse beeinflussen können.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Eignung für das Augenlasern von Fall zu Fall individuell beurteilt werden muss. Eine gründliche Augenuntersuchung durch einen qualifizierten Augenarzt kann feststellen, ob diese Behandlungsmethode für Sie geeignet ist.
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