Bin ich verpflichtet meinem Arbeitgeber mitzuteilen, wie lange ich krank bin?
- Wer zahlt Krankengeld nach der Kündigung?
- Was muss ich meinem Arbeitgeber bei der Krankmeldung mitteilen?
- Wer zahlt im Krankheitsfall den Lohn weiter?
- Wie holt man sich als Arbeitgeber die Krankmeldung?
- Wie lange nach Magen Darm nicht zur Arbeit?
- Was passiert, wenn ich einfach nicht zur Arbeit erscheine?
Krankschreibung: Wann und wie muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Die Frage, wie lange und wie detailliert man seinen Arbeitgeber über eine Erkrankung informieren muss, ist für viele Arbeitnehmer unklar. Ein generelles “so lange, bis man wieder gesund ist” greift zu kurz. Die Pflicht zur Information besteht, aber ihr Umfang ist nicht immer eindeutig geregelt.
Die gesetzliche Grundlage: Ein explizites Gesetz, das die Dauer der Informationspflicht vorschreibt, existiert nicht. Vielmehr ergibt sich die Verpflichtung aus dem allgemeinen Treueverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (§ 241 BGB). Dieses beinhaltet die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und zum loyalen Verhalten. Eine frühzeitige und umfassende Information über eine Arbeitsunfähigkeit ist ein wichtiger Bestandteil dieser Loyalität.
Was muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen? Mindestens müssen Sie Ihren Arbeitgeber über den Beginn Ihrer Erkrankung und Ihre voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit informieren. Das bedeutet:
- Beginn der Erkrankung: Sobald Sie wissen, dass Sie aufgrund einer Erkrankung nicht zur Arbeit erscheinen können, sollten Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Zögern Sie nicht zu lange, denn je früher Sie ihn informieren, desto besser kann der Arbeitgeber reagieren.
- Voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit: Geben Sie nach Möglichkeit eine Einschätzung der voraussichtlichen Dauer Ihrer Erkrankung an. Dies ist jedoch keine Garantie und kann sich im Verlauf ändern. Sollten sich die Umstände ändern, müssen Sie Ihren Arbeitgeber umgehend informieren.
- Art der Erkrankung (optional): Die Mitteilung der konkreten Erkrankung ist in der Regel nicht zwingend erforderlich. Es reicht aus, wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit begründen, zum Beispiel mit “Grippe” oder “ärztlich attestierte Krankschreibung”. Ausnahmen können sich aus Betriebsvereinbarungen oder besonderen arbeitsvertraglichen Regelungen ergeben, z.B. in sensiblen Bereichen wie der Lebensmittelindustrie. Im Zweifelsfall sollte man den Betriebsrat oder die Personalabteilung konsultieren.
Wie muss ich meinen Arbeitgeber informieren? Die beste Methode ist die, die schnellste und zuverlässigste Kommunikation gewährleistet. Oft ist ein telefonischer Anruf am ersten Krankheitstag optimal, gefolgt von einer schriftlichen Bestätigung per E-Mail oder Post, sobald ein ärztliches Attest vorliegt. Die Art der Information sollte den Gepflogenheiten im Unternehmen entsprechen.
Folgen bei Nichteinhaltung: Eine Verletzung der Informationspflicht kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Im Extremfall droht sogar die Kündigung, jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber einen erheblichen Schaden nachweisen kann und andere mildernde Maßnahmen nicht ausreichen. Das ist jedoch eher selten der Fall. Viel wichtiger ist die Aufrechterhaltung eines konstruktiven Verhältnisses zum Arbeitgeber.
Zusammenfassend: Eine frühzeitige und umfassende, aber nicht unbedingt detaillierte, Information Ihres Arbeitgebers über Ihre Erkrankung ist essentiell. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den individuellen Umständen und den innerbetrieblichen Regelungen. Im Zweifel sollten Sie den Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder den Betriebsrat konsultieren. Eine offene und ehrliche Kommunikation ist der beste Weg, um möglichen Missverständnissen vorzubeugen und das Arbeitsverhältnis zu schützen.
#Arbeitgeber#Arbeitsausfall#KrankheitKommentar zur Antwort:
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