Wie viel Geld darf man steuerfrei auf dem Konto haben?

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Zinserträge und Kapitalerträge sind bis zu einem jährlichen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person steuerfrei. Für Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften, die gemeinsam veranlagt werden, verdoppelt sich dieser Betrag auf 2.000 Euro. Durch einen Freistellungsauftrag bei der Bank können diese Beträge unkompliziert geltend gemacht werden.

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Absolut! Hier ist ein Artikel, der sich mit der Frage auseinandersetzt, wie viel Geld man steuerfrei auf dem Konto haben darf, wobei der Fokus auf dem Sparerpauschbetrag liegt und darauf, wie man ihn optimal nutzt.

Wie viel Geld darf man steuerfrei auf dem Konto haben? Ein Überblick

Viele Menschen fragen sich, wie viel Geld sie auf ihren Konten ansparen dürfen, ohne Steuern darauf zahlen zu müssen. Die Antwort ist nicht ganz einfach, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt. Grundsätzlich gilt: Auf das Guthaben selbst werden in der Regel keine Steuern erhoben. Relevant werden Steuern erst dann, wenn das Guthaben Zinserträge oder Kapitalerträge generiert.

Der Sparerpauschbetrag: Ihr Steuerfreibetrag für Kapitalerträge

Der deutsche Staat gewährt jedem Steuerzahler einen sogenannten Sparerpauschbetrag. Dieser Betrag legt fest, bis zu welcher Höhe Kapitalerträge (z.B. Zinsen, Dividenden, Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren) steuerfrei bleiben.

  • Für Einzelpersonen: Der Sparerpauschbetrag beträgt aktuell 1.000 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass Sie Kapitalerträge bis zu dieser Höhe erzielen können, ohne dass darauf Abgeltungssteuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) fällig wird.
  • Für Ehepaare/eingetragene Partnerschaften: Bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich der Sparerpauschbetrag auf 2.000 Euro pro Jahr.

Wie funktioniert der Freistellungsauftrag?

Um den Sparerpauschbetrag zu nutzen, müssen Sie Ihrer Bank oder Ihrem Finanzdienstleister einen Freistellungsauftrag erteilen. Dieser Auftrag teilt der Bank mit, dass sie Kapitalerträge bis zur Höhe des Freistellungsauftrags nicht automatisch an das Finanzamt melden soll.

  • Sie können den Freistellungsauftrag bei mehreren Banken einrichten. Wichtig ist, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag nicht übersteigt.
  • Der Freistellungsauftrag kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.
  • Wenn Ihre Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag übersteigen, führt die Bank automatisch die Abgeltungssteuer ab.

Beispiel:

Angenommen, Sie haben 50.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto, das mit 2 % verzinst wird. Das bedeutet, Sie erhalten 1.000 Euro Zinsen pro Jahr.

  • Wenn Sie einen Freistellungsauftrag in Höhe von 1.000 Euro bei Ihrer Bank eingerichtet haben, bleiben diese Zinsen steuerfrei.
  • Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, würde die Bank Abgeltungssteuer auf die 1.000 Euro Zinsen abführen.

Was passiert, wenn die Kapitalerträge höher sind als der Sparerpauschbetrag?

Übersteigen Ihre Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag, werden die überschüssigen Erträge mit der Abgeltungssteuer belegt. Diese beträgt pauschal 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).

Weitere wichtige Punkte:

  • Nichtveranlagungsbescheinigung: Wenn Ihr Einkommen so niedrig ist, dass Sie voraussichtlich keine Steuern zahlen müssen, können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese befreit Sie von der Abgeltungssteuer, auch wenn Ihre Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag übersteigen.
  • Verlustverrechnung: Wenn Sie Verluste aus Kapitalanlagen (z.B. durch den Verkauf von Aktien mit Verlust) erlitten haben, können Sie diese mit Ihren Kapitalerträgen verrechnen, um Ihre Steuerlast zu mindern.
  • Günstigerprüfung: Es besteht die Möglichkeit, anstatt der Abgeltungssteuer die Günstigerprüfung durchzuführen. Dabei werden die Kapitalerträge mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Dies kann sinnvoll sein, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt.

Fazit

Der Sparerpauschbetrag ist ein wichtiger Freibetrag, der es Ihnen ermöglicht, Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen. Nutzen Sie ihn optimal, indem Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihren Banken einrichten und Ihre Finanzen im Blick behalten. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Steuerberater beraten lassen, um Ihre individuelle Situation optimal zu gestalten.