Was zahlt der Arbeitgeber, wenn ich krank bin?
Was zahlt der Arbeitgeber wenn ich krank bin: 6 Wochen vs Krankengeld
Eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit führt schnell zu Fragen bezüglich der finanziellen Absicherung im Krankheitsfall. Die gesetzliche Regelung schützt Arbeitnehmer vor plötzlichen Einkommensverlusten durch eine zeitlich begrenzte Weiterzahlung des gewohnten Gehalts, denn die Kernfrage lautet: was zahlt der arbeitgeber wenn ich krank bin? Das Verständnis dieser Fristen und der anschließenden Absicherung hilft, finanzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und abzuwenden.
Finanzielle Absicherung bei Krankheit: Wer zahlt wann?
Bei einer unverschuldeten Erkrankung erhalten Arbeitnehmer in Deutschland in der Regel eine volle entgeltfortzahlung im krankheitsfall durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen.[1] Die finanzielle Unterstützung ist somit in der ersten Zeit einer Arbeitsunfähigkeit komplett ohne Einbußen gesichert. Nach Ablauf dieser Frist übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Versorgung mit dem krankengeld nach 6 wochen, welches spürbar niedriger ausfällt als das normale Nettoentgelt.
Wie die Zahlungsströme genau fließen, kann je nach Beschäftigungsdauer variieren. Viele Angestellte gehen fälschlicherweise davon aus, dass dieser Schutz ab dem allerersten Arbeitstag in vollem Umfang gilt. Aber hier gibt es eine wichtige gesetzliche Hürde. In den ersten vier Wochen eines ganz neuen Arbeitsverhältnisses besteht nämlich noch kein gesetzlicher Anspruch auf die Lohnfortzahlung durch den Chef. Wer in dieser sensiblen Phase erkrankt, wird stattdessen direkt über das Krankengeld der Kasse abgesichert. Erst ab dem 29. Tag der Beschäftigung greift die reguläre Arbeitgeberpflicht für die vollen 42 Kalendertage.
Ich erinnere mich noch gut an den Start in meinem zweiten Job, als ich nach exakt zehn Tagen mit einer schweren Grippe flachlag. Die Sorge war riesig. Mein Arbeitgeber erklärte mir dann ganz entspannt, dass ich für diese Tage direkt Krankengeld beantragen muss. Der Prozess lief zwar reibungslos, aber der Schreck saß tief. Man lernt solche Fristen meistens erst dann zu verstehen, wenn man selbst betroffen ist. Es ist wichtig, den genauen rechtlichen Unterschied zu kennen, um im Ernstfall nicht in Panik zu geraten.
Die Berechnung des Krankengeldes nach der sechsten Woche
Wenn eine Erkrankung länger als sechs Wochen andauert, schrumpft das Einkommen auf den gesetzlichen Krankengeld satz zusammen. Um zu klären, wer zahlt bei krankheit arbeitgeber krankenkasse, muss man den genauen Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit betrachten. Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen Bruttogehalts, wird jedoch gleichzeitig auf maximal 90 Prozent des Netto gehalts gedeckelt. Die Berechnung erfolgt immer kalendertäglich, wobei jeder Monat pauschal mit 30 Tagen angesetzt wird.
Zusätzlich gibt es eine absolute Obergrenze, die jährlich angepasst wird. Im Jahr 2026 liegt der gesetzliche Höchstbetrag für das Krankengeld bei täglich 135,63 Euro brutto. [2] Von diesem errechneten Brutto-Krankengeld werden vor der Auszahlung noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Die Krankenversicherung selbst bleibt während dieser Phase komplett beitragsfrei. Je nach individueller Familiensituation verbleibt ein Netto-Auszahlungsbetrag von ungefähr 112 bis 114 Euro am Tag.
Die Einkommenslücke ist real. Wer ein höheres Gehalt bezieht, spürt den Wechsel in den Krankengeldbezug besonders deutlich. Bei einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von etwa 3.500 Euro fehlen dem Betroffenen jeden Monat rund 646 Euro auf dem Konto. [3] Um dieses finanzielle Loch zu stopfen, kann der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein - vor allem für Hauptverdiener.
Vergleich: Entgeltfortzahlung vs. Krankengeld
Die finanziellen Unterschiede zwischen der Lohnfortzahlung durch den Chef und dem staatlichen Krankengeld sind erheblich. Hier ist die direkte Gegenüberstellung der beiden Systeme:Entgeltfortzahlung (Arbeitgeber)
- Ab der 5. Woche des Arbeitsverhältnisses für maximal 6 Wochen (42 Tage) pro Erkrankung
- 100 Prozent des normalen Bruttolohns inklusive regelmäßiger Überstunden
- Beitragspflichtig wie im aktiven Dienst
- Normale Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge wie beim regulären Gehalt
Krankengeld (Krankenkasse)
- Ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren
- 70 Prozent des Bruttolohns, maximal jedoch 90 Prozent des Nettolohns
- Komplett beitragsfrei während des gesamten Bezugszeitraums
- Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (keine Steuern direkt abgezogen)
Längere Krankheitsphase von Lukas: Der Wechsel in der Praxis
Lukas, ein 34-jähriger Softwareentwickler aus Frankfurt, erlitt im Frühjahr eine schwere Handverletzung und konnte wochenlang nicht tippen. Er ging fälschlicherweise davon aus, dass sein Gehalt einfach unbegrenzt weitergezahlt wird.
Nach genau 42 Tagen stellte sein Arbeitgeber die Zahlungen wie gesetzlich vorgeschrieben ein. Lukas geriet in Panik, da er den fälligen Antrag für die Krankenkasse noch gar nicht vorbereitet hatte und die Bearbeitung Zeit brauchte.
Er suchte das direkte Telefonat mit seiner Kasse und reichte die lückenlosen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital nach. Die Sachbearbeiter halfen ihm, die Gehaltsdaten des Vormonats zügig zu erfassen.
Nach zwei Wochen Verzögerung wurde das Krankengeld ausgezahlt. Es lag mit rund 113 Euro am Tag zwar unter seinem alten Nettoverdienst, sicherte aber seine fixen Mietkosten.
Referenzmaterial
Was passiert, wenn ich in den ersten vier Wochen im neuen Job krank werde?
In den ersten 28 Tagen einer neuen Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit noch keinen Lohn. Sie haben in dieser Zeit jedoch Anspruch auf Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, das Sie dort direkt mit der Krankschreibung beantragen müssen.
Wie lange wird das Krankengeld maximal gezahlt?
Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld wegen derselben Krankheit für maximal 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Die sechs Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber werden auf diese Höchstdauer voll angerechnet.
Zählen Wochenenden und Feiertage bei der Sechs-Wochen-Frist mit?
Ja, die gesetzliche Frist für die Entgeltfortzahlung bemisst sich nach 42 fortlaufenden Kalendertagen. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage werden komplett mitgezählt, unabhängig davon, ob Sie an diesen Tagen hätten arbeiten müssen.
Höhepunkte
Sechs Wochen volles Gehalt gesichertDer Arbeitgeber übernimmt bei unverschuldeter Krankheit die volle Lohnfortzahlung für maximal 42 fortlaufende Kalendertage.
Wartezeit bei Neueinstellung beachtenIn den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses ruht der Anspruch auf Lohnfortzahlung - hier springt sofort die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Krankengeld hat gesetzliche DeckelungenNach sechs Wochen gibt es Krankengeld in Höhe von 70% des Brutto- oder maximal 90% des Netto gehalts, gedeckelt auf höchstens 135,63 Euro am Tag im Jahr 2026.
Referenzquellen
- [1] Gesetze-im-internet - Bei einer unverschuldeten Erkrankung erhalten Arbeitnehmer in Deutschland in der Regel eine volle Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen.
- [2] Aok - Im Jahr 2026 liegt der gesetzliche Höchstbetrag für das Krankengeld bei täglich 135,63 Euro brutto.
- [3] Krankengelder - Bei einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von etwa 3.500 Euro fehlen dem Betroffenen jeden Monat rund 646 Euro auf dem Konto.
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