Was sieht der Arbeitgeber auf der Krankmeldung?

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Die Krankenkasse teilt dem Arbeitgeber lediglich den Namen des Versicherten sowie den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit mit. Diagnose und Befund bleiben vertraulich. Dies gilt analog zum früheren Verfahren mit dem gelben Schein.
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Was sieht der Arbeitgeber auf der eAU (elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)?

Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat sich das Verfahren zur Krankmeldung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verändert. Im Gegensatz zum früheren "gelben Schein" erhält der Arbeitgeber nun nur noch eingeschränkte Informationen über die Arbeitsunfähigkeit.

Datenumfang der eAU

Auf der eAU, die von der Krankenkasse direkt an den Arbeitgeber übermittelt wird, sind folgende Angaben zu finden:

  • Name des Versicherten
  • Beginn der Arbeitsunfähigkeit
  • Ende der Arbeitsunfähigkeit

Keine Angabe von Diagnose und Befund

Wichtiger Unterschied zum bisherigen "gelben Schein" ist, dass die eAU keine Informationen über die Diagnose oder den Befund enthält. Diese Daten bleiben vertraulich und werden nicht an den Arbeitgeber weitergegeben.

Gründe für die Vertraulichkeit

Die Vertraulichkeit von Diagnose und Befund soll den Schutz der Privatsphäre des Arbeitnehmers gewährleisten. Zudem soll verhindert werden, dass Arbeitgeber aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen diskriminierende Entscheidungen treffen.

Ausnahmen

In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber die Vorlage der vollständigen AU-Bescheinigung verlangen, wenn er Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat. Dies muss er jedoch dem Arbeitnehmer gegenüber begründen.

Vorteile der eAU

Die eAU bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile:

  • Vereinfachung des Verfahrens: Die digitale Übermittlung macht die Krankmeldung einfacher und schneller.
  • Datenschutz: Die Vertraulichkeit von Diagnose und Befund schützt die Privatsphäre des Arbeitnehmers.
  • Reduzierung von Bürokratie: Der Wegfall der Papierbescheinigung spart Zeit und Aufwand.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Arbeitgeber auf der eAU nur eingeschränkte Informationen über die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers sieht. Diagnose und Befund bleiben vertraulich, um die Privatsphäre des Arbeitnehmers zu schützen.