Wann muss man den Führerschein neu machen nach MPU?

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Nach bestandener MPU und dem Wunsch, wieder mobil zu sein, führt der Weg zunächst zur Behörde. Wer seinen Führerschein nach einem Entzug zurückerlangen möchte, sollte den Antrag auf Neuerteilung frühestens drei Monate vor Ende der Sperrfrist stellen. So können Sie bald wieder unbeschwert Fahrspaß genießen.

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Führerschein nach MPU: Wann ist die Neuerteilung notwendig und was gilt es zu beachten?

Nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), oft umgangssprachlich als “Idiotentest” bezeichnet, und dem ersehnten positiven Gutachten steht für viele Betroffene die Rückkehr hinter das Steuer im Vordergrund. Doch der Weg zurück zur Fahrerlaubnis ist mit einigen Formalitäten verbunden. Ein entscheidender Punkt ist die Frage: Wann muss der Führerschein nach der MPU neu beantragt werden?

Grundsätzlich gilt: Nach einer MPU ist die Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder gültig. Das positive Gutachten ist lediglich ein wichtiger Baustein für die Wiedererteilung. Der Führerschein muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde neu beantragt werden.

Warum ist eine Neuerteilung notwendig?

Die Fahrerlaubnis wurde aufgrund eines Vergehens (z.B. Alkohol am Steuer, Drogenkonsum, Punkte in Flensburg) entzogen. Die MPU dient dazu, die Fahreignung des Betroffenen nachzuweisen und zu belegen, dass die Gründe für den Entzug nicht mehr bestehen. Ein positives Gutachten bestätigt, dass der Betroffene sein Verhalten geändert hat und in Zukunft keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr darstellt. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft das Gutachten und entscheidet auf dieser Grundlage über die Wiedererteilung.

Wann sollte der Antrag auf Neuerteilung gestellt werden?

Es empfiehlt sich, den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist zu stellen. Die Sperrfrist ist die Zeit, in der der Betroffene keine Fahrerlaubnis besitzen darf. Durch die frühzeitige Antragstellung können die Behörden alle notwendigen Schritte rechtzeitig einleiten, sodass die Fahrerlaubnis idealerweise direkt nach Ablauf der Sperrfrist wieder erteilt werden kann.

Welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?

Neben dem Antragsformular werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Das positive MPU-Gutachten
  • Ggf. Nachweise über absolvierte Kurse oder Therapien (z.B. bei Alkohol- oder Drogenproblemen)
  • Ggf. ein augenärztliches Gutachten und ein ärztliches Gutachten (je nach Fallkonstellation)
  • Der alte Führerschein (falls vorhanden)

Was passiert nach der Antragstellung?

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sie kann weitere Informationen oder Nachweise anfordern. Ist alles in Ordnung, wird die Fahrerlaubnis neu erteilt.

Wichtige Hinweise:

  • Beratung in Anspruch nehmen: Es ist ratsam, sich vor dem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis von einer Beratungsstelle (z.B. TÜV, DEKRA, AVUS) oder einem Verkehrspsychologen beraten zu lassen. Diese können wertvolle Tipps geben und bei der Vorbereitung des Antrags helfen.
  • Individuelle Regelungen beachten: Die genauen Anforderungen und Abläufe können je nach Bundesland und individueller Fallkonstellation variieren. Es ist daher wichtig, sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde über die spezifischen Bestimmungen zu informieren.
  • Kosten: Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist mit Kosten verbunden. Diese setzen sich aus den Gebühren für den Antrag, eventuelle Gutachten und ggf. erforderliche Schulungen zusammen.

Fazit:

Die Neuerteilung des Führerscheins nach einer MPU erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung bestimmter Formalitäten. Durch die frühzeitige Antragstellung, die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und ggf. die Inanspruchnahme von Beratung kann der Weg zurück zur Mobilität reibungslos verlaufen. Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass die bestandene MPU nur ein Teil des Prozesses ist und die aktive Mitwirkung des Betroffenen für die erfolgreiche Wiedererteilung der Fahrerlaubnis unerlässlich ist.

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