Wie lange ist eine MPU eingetragen?

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Die Eintragung einer MPU im Fahreignungsregister ist zeitlich begrenzt. Nach Ablauf der Tilgungsfrist, die abhängig von der jeweiligen Verkehrsordnungswidrigkeit ist, wird der Eintrag gelöscht. Die MPU selbst wird in der Regel nach einer Dekade aus dem Register entfernt.
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Wie lange ist eine MPU im Fahreignungsregister eingetragen? – Ein Überblick

Die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), auch bekannt als “Idiotentest”, stellt für viele Betroffene eine einschneidende Erfahrung dar. Doch die Frage nach der Dauer der Eintragung im Fahreignungsregister ist häufig mit Unsicherheit verbunden. Die einfache Antwort: Es gibt keine einheitliche Antwort. Die Eintragungsdauer hängt von mehreren Faktoren ab, die eng miteinander verknüpft sind.

Die MPU selbst ist nicht direkt im Fahreignungsregister eingetragen. Das Register dokumentiert vielmehr die Anordnung einer MPU und deren Ergebnis. Daher ist es entscheidend, zwischen der Anordnung und dem Ergebnis zu differenzieren.

Die Anordnung einer MPU: Die Anordnung selbst wird als Eintragung im Fahreignungsregister vermerkt. Die Dauer dieser Eintragung richtet sich nach der zugrundeliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit, die zur Anordnung führte. Hier gelten die allgemeinen Tilgungsfristen des Fahreignungsregisters. Diese Fristen variieren je nach Schwere des Vergehens. Ein einfacher Geschwindigkeitsverstoß wird deutlich schneller gelöscht als eine Trunkenheitsfahrt oder ein Fahren unter Drogeneinfluss. Die genauen Fristen sind im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geregelt und können im Einzelfall von einem spezialisierten Anwalt präzisiert werden.

Das Ergebnis der MPU: Das Ergebnis der MPU (positiv oder negativ) beeinflusst die Dauer der Eintragung nicht direkt. Ein positives Ergebnis führt lediglich dazu, dass die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann. Ein negatives Ergebnis bedeutet hingegen, dass die Fahrerlaubnis weiterhin nicht erteilt wird. Die Anordnung der MPU bleibt jedoch, bis zur entsprechenden Tilgungsfrist, im Fahreignungsregister vermerkt.

Die gängige Praxis: Oft wird fälschlicherweise behauptet, eine MPU-Anordnung sei nach zehn Jahren gelöscht. Diese Aussage ist vereinfacht und kann irreführend sein. Während die Anordnung der MPU nach der entsprechenden Tilgungsfrist gemäß BZRG gelöscht wird, kann die zugrunde liegende Verkehrsordnungswidrigkeit deutlich länger im Register verbleiben. Die Dauer der Eintragung der Verkehrsordnungswidrigkeit hängt von deren Schwere ab und kann wesentlich länger als zehn Jahre betragen.

Fazit: Um die genaue Dauer der Eintragung im Fahreignungsregister zu erfahren, ist eine individuelle Prüfung des Einzelfalls notwendig. Die relevante Rechtsgrundlage ist das BZRG. Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ist dringend empfohlen, um Klarheit über die individuellen Tilgungsfristen zu gewinnen und mögliche Konsequenzen richtig einzuschätzen. Die Pauschalaussage von “zehn Jahren” ist zu ungenau und kann im Einzelfall zu falschen Erwartungen führen.