Kann man ein Haus ohne Wohngebäudeversicherung verkaufen?

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Beim Hausverkauf wird die Wohngebäudeversicherung in der Regel an den neuen Eigentümer übertragen. Diese gesetzliche Regelung ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.
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Kann man ein Haus ohne Wohngebäudeversicherung verkaufen?

In der Regel ist beim Verkauf eines Hauses die Übertragung der Wohngebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer üblich. Diese Vorgehensweise wird durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gesetzlich geregelt.

Das VVG besagt, dass der Käufer eines Hauses in die Rechte und Pflichten des Verkäufers hinsichtlich der Wohngebäudeversicherung eintritt. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherung zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs noch besteht und der Käufer die Versicherung fortführen möchte.

Möchte der Käufer die Versicherung nicht übernehmen, kann er diese kündigen. In diesem Fall muss er den Verkäufer darüber informieren, damit dieser eine neue Versicherung abschließen kann.

Allerdings kann es in bestimmten Situationen auch möglich sein, ein Haus ohne Wohngebäudeversicherung zu verkaufen. Dazu gehören:

  • Neubau: Bei Neubauten besteht in der Regel noch keine Wohngebäudeversicherung.
  • Zwangsversteigerung: Im Rahmen einer Zwangsversteigerung geht die Wohngebäudeversicherung nicht automatisch auf den neuen Eigentümer über.
  • Haus ohne Versicherungsschutz: In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Haus nicht durch eine Wohngebäudeversicherung geschützt ist.

Sollte ein Haus ohne Wohngebäudeversicherung verkauft werden, trägt der Käufer das Risiko für mögliche Schäden am Gebäude. Es ist daher ratsam, vor dem Kauf eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Andernfalls kann im Schadensfall der finanzielle Verlust erheblich sein.