Wie formuliere ich eine Stornorechnung?

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Die korrigierte Stornorechnung, datiert am [Datum], bezieht sich auf Rechnung [Originalrechnungsnummer] vom [Datum der Originalrechnung]. Sie gliedert sich in die Positionen der ursprünglichen Rechnung und weist den Gesamtbetrag von [Betrag] mit negativem Vorzeichen aus, um die Stornierung zu verdeutlichen. Die korrekte Nummerierung der Stornorechnung ist [Stornorechnungsnummer].

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Die Stornorechnung: So vermeiden Sie Fehler und Unsicherheiten

Eine Stornorechnung ist ein wichtiges Instrument zur Korrektur fehlerhafter oder unzulässiger Rechnungen. Doch ihre korrekte Erstellung ist nicht immer selbsterklärend und birgt Potential für Missverständnisse. Dieser Artikel erklärt, wie Sie eine Stornorechnung fehlerfrei formulieren und welche Punkte Sie unbedingt beachten sollten.

Die Grundlagen: Eine Stornorechnung dient ausschließlich der vollständigen oder teilweisen Stornierung einer zuvor ausgestellten Rechnung. Sie hebt die ursprüngliche Rechnung nicht nur inhaltlich, sondern auch rechnerisch auf. Das bedeutet, dass der Gesamtbetrag der Stornorechnung dem Gesamtbetrag der zu stornierenden Rechnung entspricht, jedoch mit negativem Vorzeichen versehen ist. Dies ist entscheidend für die korrekte Buchhaltung sowohl auf Ihrer als auch auf der Seite Ihres Kunden.

Wichtige Bestandteile einer Stornorechnung:

  • Kopfdaten: Hier gehören wie bei jeder Rechnung Ihre vollständigen Geschäftsdaten (Firmenname, Adresse, Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), das Ausstellungsdatum der Stornorechnung und die eindeutige Stornorechnungsnummer. Letztere sollte ein klares System widerspiegeln (z.B. Originalrechnungsnummer + “ST”). Vermeiden Sie willkürliche Nummerierungen.

  • Referenz zur Originalrechnung: Die eindeutige Kennzeichnung der zu stornierenden Rechnung ist unabdingbar. Tragen Sie hier die Originalrechnungsnummer und das Ausstellungsdatum der Originalrechnung ein. Eine deutliche Kennzeichnung als “Stornorechnung zu Rechnung Nr. [Originalrechnungsnummer]” ist empfehlenswert.

  • Positionen: Listen Sie alle Positionen der Originalrechnung mit den entsprechenden Mengen, Preisen und Leistungen auf. Dies dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Eine einfache Kopie der Originalrechnung mit einem deutlich sichtbaren Vermerk “STORNO” reicht nicht aus. Die einzelnen Positionen müssen mit negativem Vorzeichen versehen werden.

  • Gesamtbetrag: Der Gesamtbetrag der Stornorechnung muss dem Gesamtbetrag der Originalrechnung entsprechen, jedoch mit negativem Vorzeichen versehen sein (z.B. -100,00 €). Dies ist der wichtigste Punkt zur Sicherstellung einer korrekten buchhalterischen Erfassung.

  • Grund der Stornierung: Eine kurze, prägnante Angabe des Grundes für die Stornierung (z.B. “Falsche Leistung”, “Doppelrechnung”, “Rücktritt vom Vertrag”) erhöht die Transparenz und hilft bei eventuellen Rückfragen. Dies ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert.

  • Unterschrift: Die Stornorechnung sollte, wie jede andere Rechnung auch, von einer befugten Person unterschrieben werden.

Beispiel:

Angenommen, Rechnung Nr. 20231026-001 vom 26.10.2023 über 100,00 € muss storniert werden. Die Stornorechnung könnte wie folgt aussehen:

Stornorechnung Nr. 20231026-001ST
Ausstellungsdatum: 31.10.2023

An: [Kundenadresse]

Von: [Ihre Adresse]

Storno zu Rechnung Nr. 20231026-001 vom 26.10.2023
Grund der Stornierung: Doppelrechnung

Leistung Menge Preis/Stück Betrag
Leistung A 1 100,00 € -100,00 €
Gesamtbetrag: -100,00 €

Unterschrift:

Fazit: Eine sorgfältig und korrekt erstellte Stornorechnung ist unerlässlich für eine fehlerfreie Buchhaltung. Achten Sie auf die korrekte Nummerierung, die eindeutige Referenz auf die Originalrechnung und vor allem auf das negative Vorzeichen des Gesamtbetrags. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.

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