Wie erstellt man eine Stornorechnung?

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Um eine fehlerhafte Rechnung zu korrigieren, erstellen Sie eine Stornorechnung. Diese muss eine eindeutige Nummer und das aktuelle Datum tragen. Wesentlich ist die Angabe der ursprünglichen Rechnungsnummer und deren Datum. Listen Sie alle Positionen der Ursprungsrechnung auf und führen Sie den Gesamtbetrag mit einem Minuszeichen davor auf, um die ursprüngliche Forderung aufzuheben.

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Die Stornorechnung: Fehlerhafte Rechnungen korrigieren – Schritt für Schritt

Eine fehlerhafte Rechnung stellt für Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen ein Problem dar. Die Lösung: die Stornorechnung. Sie dient nicht nur der Korrektur, sondern auch der Transparenz und der Vermeidung von Buchungsfehlern. Doch wie erstellt man eine korrekte und rechtskonforme Stornorechnung? Dieser Artikel führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

Was ist eine Stornorechnung?

Eine Stornorechnung, auch Gutschrift oder Rückrechnung genannt, hebt eine zuvor ausgestellte Rechnung vollständig oder teilweise auf. Sie dient der Korrektur von Fehlern wie falschen Beträgen, fehlerhaften Positionen, doppelten Rechnungen oder dem Rücktritt vom Vertrag. Im Gegensatz zu einer einfachen Rechnungskorrektur wird die ursprüngliche Rechnung nicht geändert, sondern durch die Stornorechnung „storniert“. Dies ist wichtig für die korrekte Buchhaltung und die Nachvollziehbarkeit aller Geschäftsvorgänge.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung einer Stornorechnung:

  1. Eindeutige Kennzeichnung: Die Stornorechnung benötigt eine eigene, eindeutige Nummer. Diese sollte sich von den regulären Rechnungsnummern unterscheiden, z.B. durch einen Zusatz wie „ST-“, gefolgt von einer fortlaufenden Nummer. Das Ausstellungsdatum ist ebenfalls essentiell.

  2. Referenz auf die Originalrechnung: Die wichtigste Information ist die Referenz auf die zu stornierende Rechnung. Geben Sie die Originalrechnungsnummer und das Ausstellungsdatum der Originalrechnung klar und deutlich an. Eine fehlende Referenz macht die Stornorechnung unwirksam.

  3. Auflistung der zu stornierenden Positionen: Listen Sie alle Positionen der Originalrechnung detailliert auf, inklusive Mengen, Preisen und der jeweiligen Umsatzsteuer. Das ist wichtig, um die Korrektur nachvollziehbar zu machen. Eine pauschale Stornierung ohne Detaillierung ist nicht empfehlenswert und kann zu Missverständnissen führen.

  4. Negativer Gesamtbetrag: Der Gesamtbetrag der Stornorechnung muss negativ ausgewiesen werden. Dies wird durch ein Minuszeichen vor dem Betrag kenntlich gemacht. Der Betrag entspricht dem Gesamtbetrag der Originalrechnung, der nun “zurückgenommen” wird.

  5. Angaben zum Kunden: Natürlich müssen die vollständigen Daten des Kunden (Name, Adresse, ggf. Steuernummer) angegeben werden, genau wie auf der Originalrechnung.

  6. Optional: Angabe des Stornierungsgrundes: Eine kurze, prägnante Erklärung des Stornierungsgrundes kann die Transparenz erhöhen und spätere Rückfragen vermeiden. Dies ist jedoch keine Pflichtangabe.

  7. Angaben zum Unternehmen: Die vollständigen Angaben des ausstellenden Unternehmens (Name, Adresse, Steuernummer, etc.) müssen ebenfalls enthalten sein.

Beispiel:

Angenommen, die Originalrechnung (Rechnungsnummer 1234 vom 15.10.2024) enthält einen Fehler. Die Stornorechnung (ST-5678 vom 20.10.2024) würde dann wie folgt aussehen:

Stornorechnung ST-5678 vom 20.10.2024

Referenz: Rechnung 1234 vom 15.10.2024

Position Beschreibung Menge Preis/Stück Gesamtbetrag
1 Produkt A 10 10,00 € 100,00 €
2 Produkt B 5 20,00 € 100,00 €
Gesamt -200,00 €

Fazit:

Die korrekte Erstellung einer Stornorechnung ist essentiell für eine saubere Buchhaltung und ein transparentes Geschäftsverhältnis. Durch die Beachtung der oben genannten Schritte können Fehler schnell und unkompliziert behoben werden. Im Zweifelsfall sollte man sich an einen Steuerberater oder Buchhalter wenden.

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