Wer muss bezahlen, wenn der Ablauf verstopft ist?

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Verstopfte Abwasserleitungen, nicht der Siphon selbst, fallen unter die Verantwortung des Vermieters. Er muss für die Kosten der notwendigen Reparatur durch einen Sanitärbetrieb aufkommen, da dies zum normalen Unterhalt der Mietsache gehört.

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Rohrverstopfung: Wer zahlt? Der knifflige Fall jenseits des Siphons

Ein verstopftes Rohr ist ärgerlich und führt schnell zu Unstimmigkeiten, besonders im Mietverhältnis. Die Frage, wer für die Kosten der Beseitigung aufkommen muss, ist nicht immer einfach zu beantworten. Während die Reinigung eines verstopften Siphons, der direkt am Waschbecken oder der Badewanne zugänglich ist, in der Regel Sache des Mieters ist, sieht die Rechtslage bei tieferliegenden Verstopfungen in der Abwasserleitung anders aus.

Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und gibt eine praxisnahe Orientierung für Mieter und Vermieter.

Der Siphon: Mieterpflicht im Fokus

Haare, Seifenreste, Essensreste – die Ursachen für einen verstopften Siphon liegen meist im täglichen Gebrauch. Hier ist der Mieter in der Pflicht, die Verstopfung selbst zu beseitigen oder auf eigene Kosten einen Fachmann zu beauftragen. Schließlich handelt es sich um eine Verschmutzung, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstanden ist. Einfache Hilfsmittel wie Pömpel, Rohrreiniger oder eine Reinigung des Siphons selbst sind hier in der Regel ausreichend.

Verstopfung jenseits des Siphons: Vermieterverantwortung

Komplizierter wird es, wenn die Verstopfung tiefer im Abwassersystem liegt, also jenseits des direkt zugänglichen Siphons. Hierbei handelt es sich in der Regel um Bereiche, die der Mieter weder einsehen noch beeinflussen kann. Diese Bereiche fallen unter die Instandhaltungspflicht des Vermieters gemäß § 535 BGB. Er ist dafür verantwortlich, die Mietsache in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch ein funktionierendes Abwassersystem.

Der Vermieter muss daher die Kosten für die professionelle Rohrreinigung durch einen Sanitärbetrieb übernehmen. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn der Mieter die Verstopfung nachweislich selbst verursacht hat, beispielsweise durch unsachgemäße Entsorgung von Gegenständen im Abwasser.

Beweislast und Vorgehensweise bei Rohrverstopfung

Im Streitfall trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat. Kann er dies nicht nachweisen, muss er die Kosten übernehmen.

Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Dokumentation: Fotos und Videos von der Verstopfung können hilfreich sein.
  • Kommunikation: Den Vermieter umgehend über die Verstopfung informieren.
  • Fachmann beauftragen: Im Zweifelsfall sollte der Vermieter einen Fachmann beauftragen. Eigenmächtige Reparaturversuche durch den Mieter können zu weiteren Schäden und Haftungsproblemen führen.
  • Rechnung aufbewahren: Die Rechnung des Sanitärbetriebs sollte sorgfältig aufbewahrt werden.

Fazit:

Die Verantwortung für die Beseitigung einer Rohrverstopfung hängt von der Lage der Verstopfung ab. Während der Mieter für den Siphon verantwortlich ist, trägt der Vermieter die Kosten für Verstopfungen in tieferliegenden Bereichen des Abwassersystems. Eine klare Kommunikation und Dokumentation sind entscheidend, um Streitigkeiten zu vermeiden und eine schnelle Lösung des Problems zu gewährleisten.

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