Ist ein Sonnenschutz für die Frontscheibe erlaubt?

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Ein schmaler Sonnenschutzstreifen am oberen Rand der Windschutzscheibe ist erlaubt, solange er nicht breiter als 10 Zentimeter ist und über eine Bauartgenehmigung verfügt. Viele Hersteller integrieren einen solchen Schutz bereits ab Werk. Eine zusätzliche Folie zur Verdunkelung der Windschutzscheibe ist somit oft unnötig.
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Sonnenschutz an der Frontscheibe: Was ist erlaubt?

Die Sommerhitze lässt die Temperaturen im Auto schnell steigen. Ein Sonnenschutz für die Frontscheibe erscheint daher verlockend. Doch was ist erlaubt und was nicht? Die Rechtslage ist hier nicht ganz so einfach, wie man vielleicht denkt. Ein pauschales Ja oder Nein gibt es nicht.

Der legale schmale Streifen:

Ein schmaler Sonnenschutzstreifen am oberen Rand der Windschutzscheibe ist in der Regel zulässig. Hier gilt jedoch eine wichtige Einschränkung: Die Breite darf maximal 10 Zentimeter betragen. Dieser Streifen muss außerdem über eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelgenehmigung verfügen. Viele Fahrzeughersteller integrieren einen solchen Sonnenschutz bereits ab Werk. Diese integrierten Streifen erfüllen automatisch die gesetzlichen Vorgaben. Achten Sie beim Kauf von Nachrüstlösungen unbedingt auf die entsprechende Kennzeichnung und die Einhaltung der maximalen Breite. Ein fehlender Nachweis der Zulässigkeit kann im Falle einer Kontrolle zu einem Bußgeld führen.

Verdunkelung der Windschutzscheibe: Tabu!

Eine zusätzliche Folie zur Verdunkelung der gesamten oder eines größeren Teils der Windschutzscheibe ist strengstens verboten. Dies beeinträchtigt die Sicht des Fahrers erheblich und stellt somit ein Sicherheitsrisiko dar. Die Vorschriften hierzu sind in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) festgeschrieben und werden von der Polizei streng kontrolliert. Verstöße können mit hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet werden.

Ausnahmen?

Es gibt Ausnahmen von diesen Regeln, die jedoch streng reglementiert sind und in der Regel nur in besonderen Fällen, etwa durch einen Arzt verordnet, gewährt werden. Diese Ausnahmen betreffen meist Personen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen. Eine allgemeine Ausnahme für Privatpersonen existiert nicht.

Fazit:

Ein schmaler, maximal 10 cm breiter Sonnenschutzstreifen am oberen Rand der Windschutzscheibe ist unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Jede weitere Verdunkelung der Windschutzscheibe ist hingegen verboten und kann zu Konsequenzen führen. Achten Sie beim Kauf eines Sonnenschutzes unbedingt auf die ABE oder Einzelgenehmigung und die Einhaltung der maximalen Breite. Im Zweifel sollten Sie sich vor dem Kauf beim TÜV oder einer Kfz-Prüfstelle beraten lassen. Die Sicherheit im Straßenverkehr hat oberste Priorität.