Welche Destille ist legal?

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Die Frage, welche destille ist legal, entscheidet das deutsche Alkoholsteuergesetz seit 2018 eindeutig. Privatpersonen besitzen und nutzen eine Destille mit maximal 2 Litern Fassungsvermögen anmeldefrei. Die Nutzung gilt ausschließlich für alkoholfreie Zwecke wie die Gewinnung von ätherischen Ölen oder Hydrolaten. Die Herstellung von Alkohol bleibt für Privatpersonen verboten.
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Welche Destille ist legal? Die 2-Liter-Regel im Fokus

Wer privat Pflanzenstoffe extrahieren möchte, muss genau wissen, welche destille ist legal im Eigenheim nutzbar bleibt. Das Einhalten der gesetzlichen Höchstgrenzen schützt zuverlässig vor steuerrechtlichen Konsequenzen und Missverständnissen mit den Behörden.
Eine korrekte Geräteauswahl sichert den gesetzeskonformen Betrieb für rein alkoholfreie Anwendungen im Alltag.

Welche Destille ist legal in Deutschland?

Seit dem 1. Januar 2018 regelt das deutsche Alkoholsteuergesetz den Besitz von Destillieranlagen komplett neu. Privatpersonen dürfen seither legal eine Destille mit einem Fassungsvermögen von bis zu 2 Litern anmeldefrei besitzen und nutzen - allerdings ausschließlich für alkoholfreie Zwecke wie die Gewinnung von ätherischen Ölen oder Hydrolate[2] n.

Die Gesetzeslage ist in dieser Hinsicht glasklar, sorgt aber dennoch regelmäßig für Verwirrung. Viele Hobby-Destillateure glauben fälschlicherweise, dass die Freigrenze von 2 Litern auch für die Alkoholherstellung im kleinen Rahmen gilt. Das ist ein fataler Trugschluss. Die private Gewinnung oder Reinigung von Alkohol durch Destillation ist im privaten Haushalt ausnahmslos verboten - selbst in Kleinstmengen oder mit einer winzigen Apparatur. Verstöße gegen diese Auflagen werden von den Behörden nicht als Kavaliersdelikt eingestuft, sondern können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Die 2-Liter-Regel für den anmeldefreien Besitz

Der Kauf, Besitz und die private Nutzung einer Destille mit einer Brennblase von maximal 2 Litern Volumen sind in Deutschland absolut anmeldefrei. Sie müssen das Gerät also nicht beim Zoll registrieren, solange Sie sich an die erlaubten Verwendungszwecke halten.

Aber hier kommt der Haken, den viele Einsteiger übersehen: Sobald Sie ein solches Gerät für alkoholische Zwecke missbrauchen, bewegen Sie sich im destille kaufen legal deutschland betreffenden unzulässigen Bereich.

In meiner eigenen Werkstatt stand ich beim ersten Aufbau einer kupfernen 2-Liter-Aromadestille vor einem ähnlichen bürokratischen Rätsel. Die Sorge, ungewollt gegen Gesetze zu verstoßen, war groß.

Erst nach einer intensiven Auseinandersetzung mit den offiziellen Vorgaben der Zollbehörden wurde mir klar: Solange im Kessel nur Wasser und Pflanzenmaterial landen, ist alles im grünen Bereich. Wer jedoch glaubt, legal ein paar Tropfen Schnaps für den Eigenbedarf brennen zu können, riskiert großen Ärger.

Das Gesetz unterscheidet hier nicht zwischen einem halben Liter und einer industriellen Menge. Wenn Sie ohne brenngerät hauptzollamt melden zu müssen oder eben ohne Brennrecht Alkohol erzeugen, verstoßen Sie gegen das Gesetz.

Destillen über 2 Liter: Die strikte Anmeldepflicht

Möchten Sie größere Mengen an Pflanzenölen oder destilliertem Wasser herstellen und erwerben dafür ein Gerät mit mehr als 2 Litern Fassungsvermögen, greift eine strikte gesetzliche Vorgabe. Diese größeren Brenngeräte müssen innerhalb einer sehr kurzen Frist schriftlich angemeldet werden.

Konkret verlangt der Gesetzgeber, dass der Käufer das Gerät mit einem Fassungsvermögen von über 2 Litern innerhalb von 3 Werktagen nach dem Empfang beim zuständigen Hauptzollamt anzeigt. In dieser Meldung müssen Sie Ihren Namen, den genauen Aufstellort sowie den exakten, rein alkoholfreien Einsatzzweck angeben. Eine Genehmigung ist dafür zwar nicht erforderlich - das Zollamt kann Ihnen den reinen Besitz für florale Zwecke also nicht verbieten -, aber die Behörde behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieser Angaben unangekündigt vor Ort zu überprüfen. [3]

Die rechtlichen Grenzen: Schnaps brennen und Gin mazerieren

Ein besonders hartnäckiges Missverständnis betrifft die Herstellung von eigenem Gin im legalen Rahmen. Viele leidenschaftliche Hobby-Brenner denken, es sei erlaubt, legal gekauften, bereits versteuerten Alkohol (wie Wodka oder Korn) mit Gewürzen und Kräutern zu mazerieren und diesen Ansatz anschließend in einer kleinen 2-Liter-Destille abzubrennen.

Auch dieses Verfahren ist für Privatpersonen strikt untersagt. Das Gesetz verbietet im privaten Raum nicht nur die Erzeugung, sondern ausdrücklich auch die Reinigung oder erneute Destillation von Alkohol. Wer einen Geist oder Gin mittels Destillation herstellen möchte, benötigt dafür zwingend ein offizielles Abfindungsbrennrecht oder muss als sogenannter Stoffbesitzer agieren. Als Stoffbesitzer dürfen Sie Ihre selbst gewonnenen Rohstoffe, wie etwa das Obst von der eigenen Streuobstwiese, in einer fremden Abfindungsbrennerei im Lohnverfahren brennen lassen. Dies ist der einzige legale Weg für Privatpersonen, um an selbst hergestellten hochprozentigen Alkohol zu gelangen.

Erlaubte und verbotene Verwendungszwecke im Überblick

Je nach Einsatzzweck und Größe der Destillieranlage gelten in Deutschland völlig unterschiedliche rechtliche Vorschriften für Privatpersonen.

Destille bis 2 Liter

• Legal für die Gewinnung von ätherischen Ölen, Hydrolaten, Kräuteressenzen oder destilliertem Wasser.

• Strikt verboten. Weder die Neuherstellung noch das Redestillieren von gekauftem Alkohol ist zulässig.

• Völlig legal und ohne jegliche Anmeldung oder Registrierung bei den Behörden erlaubt.

Destille über 2 Liter

• Nach erfolgter schriftlicher Anzeige beim Zoll für die reine Pflanzen- oder Wasserdestillation erlaubt.

• Für Privatpersonen absolut verboten. Eine Nutzung für Alkohol ist nur für registrierte Brennereien legal.

• Legal, muss jedoch innerhalb von 3 Werktagen verpflichtend beim Hauptzollamt angemeldet werden.

Für die private Hobby-Nutzung im eigenen Garten oder der Küche ist die Destille bis 2 Liter die einzig unkomplizierte Option. Sie bietet maximale Freiheit bei der Herstellung von Düften und Ölen, schützt Sie vor bürokratischem Aufwand, erfordert jedoch eiserne Disziplin, sobald Alkohol im Spiel ist.

Thomas und der Traum vom legalen Gin

Thomas, ein begeisterter Hobby-Mixologe aus München, wollte seinen eigenen Gin herstellen. Er kaufte sich online eine dekorative 2-Liter-Kupferdestille und ging fest davon aus, dass das Abbrennen von bereits versteuertem Laden-Wodka im kleinen Rahmen legal sei.

Sein erster Versuch endete fast in einer Katastrophe, als er stolz in einem Online-Forum nach Rezepten für die Temperaturregelung fragte. Erfahrene Nutzer wiesen ihn panisch darauf hin, dass er gerade eine Straftat im Netz dokumentierte.

Der Schock saß tief, und Thomas verbrachte das gesamte Wochenende mit der Recherche im Steuerrecht. Er verstand schließlich das grundlegende Verbot der Redestillation und stellte seine Pläne radikal um.

Statt Alkohol destilliert Thomas nun hocharomatische Lavendel- und Rosmarinhydrolate aus seinem eigenen Garten. Seinen Gin setzt er seither als reines Mazerat ohne erneuten Brennvorgang an - völlig legal und ohne schlaflose Nächte wegen des Zolls.

Empfohlene Lektüre

Darf ich eine Destille bis 2 Liter zum Schnapsbrennen nutzen?

Nein, das ist für Privatpersonen in Deutschland strikt verboten. Die anmeldefreie 2-Liter-Grenze gilt ausschließlich für die Gewinnung von ätherischen Ölen, Hydrolaten oder Wasser. Jede Form der Alkoholgewinnung oder Alkoholreinigung ist illegal.

Was passiert, wenn ich eine Destille über 2 Liter nicht beim Zoll anmelde?

Das Versäumnis der dreitägigen Anzeigepflicht beim Hauptzollamt gilt als Ordnungswidrigkeit. Es drohen empfindliche Bußgelder, zudem kann die unregistrierte Destillieranlage von den Behörden beschlagnahmt werden.

Ist das illegale Destillieren von Alkohol eine Straftat?

Ja, das unbefugte Brennen von Alkohol erfüllt in Deutschland den Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der versuchten Steuerhinterziehung gemäß der Abgabenordnung. Neben hohen Geldstrafen können im Extremfall sogar Freiheitsstrafen verhängt werden.

Kernbotschaft

Die 2-Liter-Grenze schützt nur Alkoholfreies

Der anmeldefreie Besitz von Kleindestillen bis zu 2 Litern Volumen entbindet Sie nicht vom strikten Verbot der privaten Alkoholherstellung.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Alkohol stattdessen erlaubt ist, erfahren Sie hier mehr: Welchen Alkohol darf man selbst machen?
Dreitagesfrist bei großen Geräten einhalten

Brennblasen mit mehr als 2 Litern Inhalt müssen innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt formlos und schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt gemeldet werden.

Gin-Herstellung im privaten Raum einschränken

Das Aromatisieren von Alkohol durch Mazeration ist erlaubt, das anschließende Destillieren (Redestillation) zur Gewinnung von klarem Gin dagegen illegal.

Diese Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Aufklärungszwecken und stellen keine rechtsverbindliche Beratung dar. Die Gesetzeslage rund um das Alkoholsteuergesetz kann sich ändern und variiert je nach spezifischem Einzelfall. Konsultieren Sie im Zweifel einen qualifizierten Rechtsanwalt oder wenden Sie sich direkt an die Auskunftsstellen des deutschen Zolls, bevor Sie rechtlich relevante Entscheidungen treffen.

Fußnoten

  • [2] Zoll - Privatpersonen dürfen seither legal eine Destille mit einem Fassungsvermögen von bis zu 2 Litern anmeldefrei besitzen und nutzen - allerdings ausschließlich für alkoholfreie Zwecke wie die Gewinnung von ätherischen Ölen oder Hydrolaten.
  • [3] Zoll - In Deutschland muss der Erwerb einer Destille mit einem Brennkessel größer als 2 Liter vom Käufer angemeldet werden.