Bei welcher Verspätung Entschädigung Bahn?

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Zugsverspätungen von mindestens einer Stunde berechtigen Sie zu 25% des Fahrpreises als Entschädigung. Bei einer Verspätung von zwei Stunden oder mehr erhöht sich dieser Anteil auf 50%. Die Höhe der Entschädigung bezieht sich auf den Gesamtfahrpreis Ihrer Reise.
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Bei welcher Verspätung Entschädigung Bahn?

Zugverspätungen sind ein Ärgernis, das uns alle schon einmal betroffen hat. Doch ab wann hat man Anspruch auf eine Entschädigung von der Bahn? Hier erfahren Sie, welche Regelungen gelten:

Verspätungen ab einer Stunde:

Bei Verspätungen von mindestens einer Stunde haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Fahrpreises. Diese Entschädigung bezieht sich auf den Gesamtfahrpreis Ihrer Reise, nicht nur auf die verspätete Teilstrecke.

Verspätungen ab zwei Stunden:

Sollte sich Ihre Zugfahrt um zwei Stunden oder mehr verspäten, erhöht sich der Entschädigungsanspruch auf 50 % des Fahrpreises. Auch hier gilt wieder, dass sich die Entschädigung auf den Gesamtfahrpreis bezieht.

Wichtig:

  • Die Entschädigung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt.
  • Sie müssen Ihren Antrag innerhalb eines Jahres nach dem Reisetag einreichen.
  • Die Entschädigung wird in Form eines Vouchers oder einer Barerstattung ausgezahlt.

Wie Sie den Antrag stellen:

Um eine Entschädigung zu beantragen, können Sie das Antragsformular auf der Website der Deutschen Bahn herunterladen oder direkt an einem DB-Reisezentrum ausfüllen. Sie benötigen folgende Informationen:

  • Ihre Fahrkarte
  • Den verspäteten Zug
  • Den Grund für die Verspätung (falls bekannt)
  • Ihre Bankverbindung

Ausnahmen:

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung haben. Dazu gehören:

  • Verspätungen, die durch höhere Gewalt wie extreme Wetterbedingungen oder technische Störungen verursacht wurden.
  • Verspätungen, die durch den Reisenden selbst verursacht wurden, beispielsweise wenn er den Zug verpasst hat.

Fazit:

Wenn sich Ihr Zug um eine Stunde oder mehr verspätet, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von der Bahn. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung ab. Um Ihre Entschädigung zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag innerhalb eines Jahres nach dem Reisetag einreichen.