Bei welcher Flugverspätung gibt es Entschädigung?

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Flugverspätungen über drei Stunden berechtigen in der Regel zu Entschädigung. Die entscheidende Zeit ist der tatsächliche Ankunftszeitpunkt am Zielflughafen, nicht die ursprünglich geplante Ankunftszeit.
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Bei welcher Flugverspätung gibt es Entschädigung?

Flugverspätungen sind ärgerlich, aber in manchen Fällen können sie auch zu einer finanziellen Entschädigung führen. Wenn Ihr Flug bestimmte Kriterien erfüllt, können Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004 oder ähnlichen Gesetzen in anderen Ländern erheben.

Entscheidend ist die tatsächliche Ankunftszeit

Die maßgebliche Zeit für die Bestimmung des Entschädigungsanspruchs ist die tatsächliche Ankunftszeit am Zielflughafen, nicht die ursprünglich geplante Ankunftszeit.

Flugverspätungen über drei Stunden

In der Regel haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug am Zielort um mehr als drei Stunden verspätet ankommt. Die Entschädigungshöhe hängt von der Entfernung des Fluges ab:

  • Flüge bis 1.500 km: 250 Euro
  • Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km: 400 Euro
  • Flüge über 3.500 km: 600 Euro

Ausnahmen und Ausschlüsse

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben, auch wenn Ihr Flug verspätet ist. Dazu gehören:

  • Außergewöhnliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie z. B. schlechtes Wetter oder Sicherheitsbedenken.
  • Verspätungen, die durch das Verschulden des Passagiers verursacht wurden, wie z. B. verspätetes Eintreffen am Flughafen oder Verlust des Reisepasses.

So beantragen Sie eine Entschädigung

Wenn Sie glauben, dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, können Sie diese bei der Fluggesellschaft beantragen. Stellen Sie sicher, dass Sie Belege für die Flugverspätung haben, wie z. B. Ihre Bordkarte und E-Mails von der Fluggesellschaft.

Wenn die Fluggesellschaft Ihren Antrag ablehnt oder nicht angemessen reagiert, können Sie sich an die zuständige Regulierungsbehörde Ihres Landes wenden, z. B. die Luftfahrtbehörde oder den Ombudsmann für Verbraucherbeschwerden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Entschädigungsregelungen je nach Land unterschiedlich sein können. Es wird empfohlen, sich über die spezifischen Gesetze und Vorschriften Ihres Landes zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte kennen.