Was sind die 5 Säulen des Apothekenrechts?
Das deutsche Apothekenrecht ruht auf fünf tragenden Säulen: Niederlassungsfreiheit ermöglicht qualifizierten Apothekern die Gründung, während die öffentliche Aufgabe und Kontrolle das Gemeinwohl sichert. Die persönliche Leitung durch einen Apotheker garantiert Fachkompetenz. Ergänzt wird dies durch das Fremd- und Mehrbesitzverbot, welches die Unabhängigkeit und Integrität der Apotheken bewahrt.
Die fünf Säulen des deutschen Apothekenrechts: Ein komplexes System zum Schutz der öffentlichen Gesundheit
Das deutsche Apothekenrecht ist ein komplexes Gebilde, das den Spagat zwischen wirtschaftlicher Freiheit und dem Schutz der öffentlichen Gesundheit meistern muss. Es basiert auf fünf fundamentalen Säulen, die sich gegenseitig bedingen und für ein funktionierendes System unerlässlich sind:
1. Die Niederlassungsfreiheit (mit Einschränkungen): Der Grundsatz der Niederlassungsfreiheit ermöglicht es approbierten Apothekern, eine Apotheke zu eröffnen. Diese Freiheit ist jedoch nicht uneingeschränkt. Das Arzneimittelgesetz (AMG) und die jeweiligen Landesapothekenordnungen sehen zahlreiche Einschränkungen vor, um eine ausreichende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen und eine Überversorgung zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise Abstandsregelungen zu bestehenden Apotheken, die Berücksichtigung des Versorgungsbedarfs in der Region und die Notwendigkeit einer Genehmigung durch die zuständige Behörde. Die Niederlassungsfreiheit ist somit eher eine “geregelte Freiheit”, die dem Gemeinwohl untergeordnet ist.
2. Die persönliche Leitung durch einen approbierten Apotheker: Das Herzstück des Apothekenrechts ist die zwingende persönliche Leitung durch einen approbierten Apotheker. Nur er darf die pharmazeutische Tätigkeit ausüben und die Verantwortung für die Qualitätssicherung, die Arzneimittelberatung und die Arzneimittelversorgung tragen. Diese Vorgabe garantiert Fachkompetenz und verhindert, dass die Arzneimittelversorgung von Laien übernommen wird, was erhebliche Risiken für die Patienten mit sich bringen würde. Die persönliche Verantwortung des Apothekers ist damit eine essentielle Säule des Patientenschutzes.
3. Die öffentliche Aufgabe und Kontrolle: Apotheken erfüllen eine wichtige öffentliche Aufgabe: Sie gewährleisten die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und leisten gleichzeitig eine umfassende pharmazeutische Beratung. Diese öffentliche Aufgabe rechtfertigt staatliche Eingriffe in die unternehmerische Freiheit der Apotheken, wie sie beispielsweise in Form von Preisregulierungen, Qualitätskontrollen und der Verpflichtung zur Teilnahme am Notdienst zum Ausdruck kommen. Die Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen obliegt den Landesbehörden und dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit.
4. Das Fremd- und Mehrbesitzverbot (mit Ausnahmen): Dieses Verbot soll die Unabhängigkeit und Integrität der Apotheken sichern und die Gefahr von Monopolen verhindern. Es untersagt in der Regel den Besitz mehrerer Apotheken durch eine einzige Person oder juristische Person. Ausnahmen von diesem Grundsatz existieren, beispielsweise für Apotheken im Krankenhausbereich oder in besonderen Versorgungslagen, die durch entsprechende Ausnahmeregelungen geregelt sind. Das Ziel bleibt jedoch stets die Vermeidung von wirtschaftlichen Machtstrukturen, die die Arzneimittelversorgung und die Patientenberatung negativ beeinflussen könnten.
5. Die Gewährleistung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung: Obwohl nicht explizit als einzelne Säule formuliert, ist die Gewährleistung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung das übergeordnete Ziel des gesamten Systems. Alle anderen Säulen tragen dazu bei. Die Niederlassungsfreiheit wird durch die Abstandsregelungen und die Berücksichtigung des Versorgungsbedarfs eingeschränkt. Die öffentliche Aufgabe und Kontrolle sowie die persönliche Leitung durch den Apotheker gewährleisten die Qualität der Versorgung. Das Fremd- und Mehrbesitzverbot soll eine gleichmäßige Verteilung der Apotheken und somit eine flächendeckende Versorgung fördern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das deutsche Apothekenrecht ein komplexes, aber wichtiges System ist, das darauf ausgerichtet ist, die öffentliche Gesundheit zu schützen und gleichzeitig die Interessen der Apotheker zu berücksichtigen. Die fünf beschriebenen Säulen bilden ein stabiles Fundament, das jedoch im Laufe der Zeit – beispielsweise durch den demografischen Wandel und technologische Entwicklungen – anpassungsfähig bleiben muss.
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