Kann mich der Arbeitgeber im Krankenstand kündigen?

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Eine Erkrankung schützt nicht vor Kündigung. Arbeitgeber müssen sich aber weiterhin an die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen halten. Der Krankenstand an sich ändert nichts an den bestehenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses, er verschiebt sie lediglich nicht. Eine Kündigung während der Krankheit ist somit grundsätzlich zulässig.

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Krankgeschrieben und gekündigt? – Die rechtliche Lage im Überblick

Die Nachricht einer Kündigung trifft jeden hart, besonders dann, wenn man sich im Krankenstand befindet. Die Frage, ob eine Kündigung während einer Erkrankung überhaupt rechtmäßig ist, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Die einfache Antwort lautet: Ja, grundsätzlich ist eine Kündigung während des Krankenstands möglich. Allerdings ist dies nicht uneingeschränkt erlaubt und unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben. Der Krankenstand selbst bietet keinen pauschalen Kündigungsschutz.

Ausnahmen vom Kündigungsschutz im Krankenstand:

Der Schutz vor Kündigung ist in erster Linie durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Dieses Gesetz schützt Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von in der Regel mehr als sechs Monaten vor Kündigungen, die sozial ungerechtfertigt sind. Jedoch gilt dieser Schutz nicht uneingeschränkt während einer Erkrankung. Die Krankheit selbst ist kein Kündigungsgrund. Eine Kündigung während des Krankenstands ist jedoch möglich, wenn ein anderer, sozial gerechtfertigter Kündigungsgrund vorliegt, z.B.:

  • Verhaltensbedingte Kündigung: Hierbei muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat, z.B. durch wiederholte Verstöße gegen die Arbeitsordnung oder durch grobe Fahrlässigkeit. Wichtig ist, dass dieses Fehlverhalten vor dem Eintritt der Erkrankung stattgefunden hat. Eine Erkrankung selbst kann kein verhaltensbedingter Kündigungsgrund sein.

  • Personenbedingte Kündigung: Diese Kündigung basiert auf Eigenschaften des Arbeitnehmers, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich machen. Dies kann beispielsweise bei dauerhaften gesundheitlichen Problemen der Fall sein, die eine Arbeitsfähigkeit langfristig ausschließen und trotz medizinischer Maßnahmen nicht behoben werden können. Auch hier muss der Arbeitgeber die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nachweisen.

  • Betriebsbedingte Kündigung: Hierbei wird die Kündigung durch wirtschaftliche oder strukturelle Veränderungen im Betrieb gerechtfertigt, wie z.B. Stellenabbau aufgrund von Rationalisierung oder Insolvenz. Auch in diesem Fall ist die Krankheit des Arbeitnehmers kein Kündigungsgrund, sondern lediglich ein Umstand, der im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen ist.

Wichtig: Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Kündigung stets die gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen einhalten. Auch die Gründe für die Kündigung müssen im Kündigungsschreiben deutlich und nachvollziehbar dargelegt werden. Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen ist unzulässig.

Handlungsempfehlungen im Falle einer Kündigung während des Krankenstands:

Eine Kündigung während der Krankheit sollte nicht vorschnell hingenommen werden. Es ist ratsam, sich umgehend an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen und den Arbeitnehmer im weiteren Vorgehen beraten. Eine frühzeitige Beratung kann wichtige Fristen wahren und die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage erhöhen. Dokumente wie Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnisse und das Kündigungsschreiben sind dabei unerlässlich.

Zusammenfassend: Eine Erkrankung schützt nicht vor einer Kündigung. Jedoch muss diese Kündigung auf einem sozial gerechtfertigten Grund beruhen, der unabhängig von der Erkrankung besteht. Eine fundierte juristische Beratung ist im Falle einer Kündigung während des Krankenstands dringend empfohlen.