Wie lange bleibt ein Führerscheinentzug in der Akte gespeichert?
Wie lange bleibt ein Führerscheinentzug in der Akte gespeichert?
Nach einem Führerscheinentzug wird der Eintrag in der Akte des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für zunächst zehn Jahre gespeichert. Innerhalb dieses Zeitraums kann ein neuer Führerschein nicht beantragt werden.
Nach Ablauf der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist kann beim KBA die Löschung des Eintrags beantragt werden. Dies ist frühestens fünf Jahre nach der Rechtskraft der Entscheidung über den Führerscheinentzug möglich. Wird der Antrag auf Löschung bewilligt, werden die Daten nach weiteren fünf Jahren vollständig aus der Akte gelöscht und können nicht mehr verwendet werden.
Zusammenfassend bleibt ein Führerscheinentzug also insgesamt 15 Jahre in der Akte gespeichert:
- 10 Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung
- 5 Jahre Aufbewahrungsfrist nach Löschungsantrag
- 5 Jahre Löschungsfrist
Es ist wichtig zu beachten, dass die Löschung des Eintrags aus der Akte nicht bedeutet, dass die zugrunde liegende Straftat oder Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgt werden kann. Diese Verstöße bleiben weiterhin in der polizeilichen Datenbank gespeichert und können im Rahmen von Ermittlungen oder anderen Verfahren herangezogen werden.
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