Verjährt der Führerscheinentzug nach 10 Jahren?

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Nach Ablauf von zehn Jahren verjährt zwar die Entzugsmaßnahme selbst. Jedoch startet diese Frist erst nach fünf Jahren ohne weitere Verkehrsverstöße nach dem Bescheid. Ein Neuantrag ohne MPU ist somit erst nach insgesamt 15 Jahren möglich.

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Verjährt ein Führerscheinentzug nach 10 Jahren? – Ein weitverbreiteter Irrtum

Immer wieder hört man, ein Führerscheinentzug verjähre nach 10 Jahren. Diese Aussage ist so pauschal leider falsch und führt zu gefährlichen Missverständnissen. Richtig ist, dass die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren verjährt. Allerdings beginnt diese Frist nicht direkt nach dem Entzug, sondern erst nach einer fünfjährigen Wartefrist, in der keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden dürfen.

Konkret bedeutet das: Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, beginnt nach Ablauf des Entzugszeitraumes eine fünfjährige “Bewährungsfrist”. Bleiben Sie in diesen fünf Jahren verkehrsrechtlich unauffällig, beginnt anschließend die zehnjährige Verjährungsfrist der Sperre. Erst nach Ablauf dieser insgesamt 15 Jahre können Sie einen neuen Führerschein beantragen, ohne eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ablegen zu müssen.

Die entscheidenden Punkte im Überblick:

  • Entzugszeitraum: Die Dauer des eigentlichen Entzugs (z.B. 6 Monate, 1 Jahr) ist irrelevant für die Verjährung.
  • Fünfjährige Wartefrist: Nach Ablauf des Entzugszeitraumes beginnt eine fünfjährige Frist, in der keine weiteren Verkehrsverstöße registriert werden dürfen. Jeder neue Verstoß, egal wie geringfügig, setzt diese Frist zurück auf Null.
  • Zehnjährige Verjährungsfrist: Erst nach Ablauf der fünfjährigen Wartefrist beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist der Sperre.
  • Gesamtzeitraum: In der Summe bedeutet das: Entzugszeitraum + 5 Jahre Wartefrist + 10 Jahre Verjährungsfrist = Mindestens 15 Jahre bis zur Neuerteilung ohne MPU.

Was passiert bei Verkehrsverstößen während der Wartefrist?

Wird während der fünfjährigen Wartefrist ein neuer Verkehrsverstoß begangen, beginnt die Frist von vorne. Das bedeutet, Sie müssen erneut fünf Jahre ohne weitere Verstöße bleiben, bevor die zehnjährige Verjährungsfrist zu laufen beginnt.

Ausnahmen und Sonderfälle:

In bestimmten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde auch nach Ablauf der 15 Jahre eine MPU anordnen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Gründe hierfür können wiederholte schwere Verkehrsverstöße, Alkohol- oder Drogendelikte im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder auch bestimmte medizinische Indikationen sein.

Fazit:

Die Annahme, ein Führerscheinentzug verjähre nach 10 Jahren, ist ein gefährlicher Irrtum. Der Weg zurück zum Führerschein ist komplexer und erfordert Geduld und vor allem ein verkehrsrechtlich einwandfreies Verhalten über einen langen Zeitraum. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde über Ihre individuelle Situation und die geltenden Fristen.