Wer muss die Legionellenprüfung bezahlen, Mieter oder Vermieter?

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Die Kostenübernahme für Legionellenproben ist vertraglich geregelt und hängt vom jeweiligen Mietvertrag ab. Oftmals trägt der Vermieter die Kosten der Erstprüfung, während Folgeuntersuchungen in Abhängigkeit von der Vereinbarung auf den Mieter umgelegt werden können. Eine klare Regelung im Mietvertrag ist daher unerlässlich.
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Wer trägt die Kosten für Legionellenprüfungen: Mieter oder Vermieter?

Legionellen sind Bakterien, die in Wasserleitungen vorkommen und eine schwere Lungenentzündung, die Legionärskrankheit, verursachen können. Um deren Wachstum zu verhindern, sind in Deutschland regelmäßige Legionellenprüfungen in Mehrfamilienhäusern und anderen Gebäuden mit Warmwasserversorgung vorgeschrieben.

Die Kostenübernahme für diese Prüfungen ist vertraglich geregelt und kann je nach Mietvertrag variieren.

Vertragliche Regelungen:

  • Erstprüfung: In vielen Fällen übernimmt der Vermieter die Kosten für die Erstprüfung, die bei Neuvermietung oder nach einer längeren Betriebsunterbrechung durchgeführt werden muss.
  • Folgeprüfungen: Die Kosten für Folgeprüfungen, die in regelmäßigen Abständen (z. B. jährlich oder halbjährlich) vorgeschrieben sind, werden häufig auf den Mieter umgelegt. Dies ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern eine vertragliche Vereinbarung.

Vereinbarung im Mietvertrag:

Es ist wichtig, dass die Kostenübernahme für Legionellenprüfungen im Mietvertrag eindeutig geregelt ist. Dies kann durch eine Formulierung wie folgt geschehen:

  • “Die Kosten für die Erstprüfung trägt der Vermieter. Die Kosten für Folgeprüfungen trägt der Mieter.”
  • “Die Kosten für alle Legionellenprüfungen trägt der Mieter.”

Kein gesetzlicher Anspruch auf Kostenübernahme durch den Vermieter:

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, dass der Vermieter die Kosten für Legionellenprüfungen trägt. Die Kostenregelung ist eine Angelegenheit zwischen Vermieter und Mieter, die im Mietvertrag vereinbart werden muss.

Fazit:

Die Kostenübernahme für Legionellenprüfungen hängt vom jeweiligen Mietvertrag ab. Es ist daher unerlässlich, dass die Kostenregelung eindeutig im Vertrag festgelegt ist, um spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.