Was muss in ein ärztliches Attest?

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Ein ärztliches Attest enthält stets den Arzt/die Klinik, Patientendaten (Name, Geburtsdatum) und das Untersuchungsdatum. Zusätzlich werden Beschwerden, Diagnose und ärztliche Anweisungen vermerkt. Die Formatierung ist gesetzlich vorgeschrieben.
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Was muss in ein ärztliches Attest?

Ein ärztliches Attest ist ein schriftliches Dokument, das von einem Arzt ausgestellt wird und die gesundheitliche Verfassung eines Patienten bescheinigt. Es dient als Nachweis für eine Erkrankung oder Verletzung und kann beispielsweise von Arbeitgebern, Versicherungen oder Behörden verlangt werden.

Um seine Gültigkeit zu gewährleisten, muss ein ärztliches Attest bestimmte Formvorschriften erfüllen und folgende Angaben enthalten:

1. Angaben zum Arzt bzw. zur Klinik

  • Name und Anschrift des ausstellenden Arztes oder der Klinik
  • Angaben zur Fachrichtung (z. B. Allgemeinmediziner, Orthopäde)
  • Datum der Ausstellung des Attests

2. Angaben zum Patienten

  • Name und Vorname des Patienten
  • Geburtsdatum
  • Anschrift

3. Angaben zur Untersuchung

  • Datum der Untersuchung
  • Art der Untersuchung (z. B. körperliche Untersuchung, Laboruntersuchung)
  • Befunde und Diagnosen
  • Therapieempfehlungen und Anweisungen an den Patienten

4. Angaben zur Dauer der Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger Einschränkungen

  • Zeitraum, für den eine Arbeitsunfähigkeit oder sonstige Einschränkungen gelten
  • Art der Einschränkungen (z. B. Bettruhe, Fahrverbot)

5. Unterschrift des Arztes

  • Eigenhändige Unterschrift des ausstellenden Arztes
  • Stempel der Arztpraxis oder Klinik

6. Gesetzlich vorgeschriebene Formatierung

Die Formatierung eines ärztlichen Attests ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Schriftgröße: mindestens 12 Punkt
  • Zeilenabstand: mindestens 1,5-fach
  • Ränder: mindestens 2 cm
  • Papierqualität: weißes, ungestrichenes Papier

Zusätzliche Hinweise:

  • Ein ärztliches Attest ist in der Regel für eine bestimmte Dauer gültig. Diese Dauer wird vom Arzt festgelegt und im Attest vermerkt.
  • Der Patient hat das Recht, eine Kopie des ärztlichen Attests zu erhalten.
  • Ein ärztliches Attest ist keine rechtsverbindliche Aussage. Es dient lediglich der Information und Bescheinigung der gesundheitlichen Verfassung des Patienten.