Was bekommt mein Chef von der Krankenkasse, wenn ich krank bin?

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Die Erstattung bei Entgeltfortzahlung durch die Krankenkasse hängt von der gewählten prozentualen Höhe ab. Grundsätzlich beträgt die Erstattung 70 % der Aufwendungen, auf Wunsch sind jedoch auch 80 % oder 50 % möglich. Bei Mutterschaft erfolgt eine Erstattung in Höhe von 100 %.

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Was bekommt mein Chef von der Krankenkasse, wenn ich krank bin?

Wenn Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfallen, sind Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn weiterzuzahlen – auch wenn sie die Arbeit nicht leisten können. Um diese finanziellen Belastungen für Unternehmen abzumildern, bietet die gesetzliche Krankenversicherung eine Erstattung von Lohnfortzahlungskosten an.

Höhe der Erstattung

Die Höhe der Erstattung durch die Krankenkasse hängt von dem vom Arbeitgeber gewählten prozentualen Satz ab:

  • 70 %: Dies ist der Standardwert und die gängigste Wahl. Die Krankenkasse übernimmt 70 % der Aufwendungen für die Lohnfortzahlung.
  • 80 %: Arbeitgeber können sich auch dafür entscheiden, einen höheren Satz von 80 % zu wählen. Die Krankenkasse übernimmt dann entsprechend 80 % der Kosten.
  • 50 %: In Ausnahmefällen ist es möglich, einen niedrigeren Satz von 50 % zu wählen. Die Krankenkasse übernimmt dann nur 50 % der Aufwendungen.

Voraussetzungen für die Erstattung

Um die Erstattung von Lohnfortzahlungskosten zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitnehmer muss gesetzlich krankenversichert sein.
  • Die Arbeitsunfähigkeit muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
  • Der Arbeitgeber muss die Lohnfortzahlung an den Arbeitnehmer leisten.

Ablauf der Erstattung

Die Erstattung der Lohnfortzahlungskosten erfolgt in der Regel über die Lohnabrechnung des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber zieht den ihm zustehenden Erstattungsbetrag direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers ab.

Sonstiges

In besonderen Fällen, wie beispielsweise bei Mutterschaft, erfolgt die Erstattung durch die Krankenkasse in Höhe von 100 %. Dies liegt daran, dass die Lohnfortzahlung in diesen Fällen eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers ist.