Wann wird eine positive MPU gelöscht?

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Obwohl die Anordnung zur MPU-Teilnahme nach 15 Jahren aus den Akten verschwindet, bedeutet dies nicht automatisch die sofortige Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Ein erneuter Führerscheinantrag nach dieser Frist wird in der Regel mit einer erneuten Fahrerlaubnisprüfung verbunden sein, um die Fahreignung sicherzustellen.
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Wann wird eine positive MPU gelöscht? – Ein Irrtum und die Realität

Die Anordnung zur Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), umgangssprachlich auch “Idiotentest” genannt, ist ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit. Viele Betroffene fragen sich daher berechtigterweise: Wann ist dieser “Makel” endlich aus meinem Leben verschwunden? Die landläufige Annahme, nach 15 Jahren sei alles vergessen, ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum. Die Realität sieht differenzierter aus.

Zunächst einmal ist klar: Die Anordnung zur MPU selbst wird nach 15 Jahren aus den Akten der Fahrerlaubnisbehörde entfernt. Dies regelt § 29 Abs. 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das bedeutet jedoch nicht, dass die positive MPU und ihre Ergebnisse automatisch vergessen sind oder die Fahrerlaubnis ohne Weiteres wieder erteilt wird.

Die 15-jährige Frist bezieht sich ausschließlich auf die Anordnung zur MPU. Die positiven Ergebnisse der Untersuchung, die zu einer erfolgreichen Wiedererteilung der Fahrerlaubnis führten, bleiben jedoch in der Regel in den Datenbanken der Behörden gespeichert. Obwohl kein direkter Zugriff mehr auf die Anordnung besteht, kann die Fahrerlaubnisbehörde weiterhin Informationen aus anderen Quellen beziehen, um die Fahreignung zu beurteilen.

Ein erneuter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis nach 15 Jahren ist daher nicht automatisch erfolgreich. Die Behörde wird die gesamte Fahreignungshistorie des Antragstellers erneut prüfen. Das bedeutet im Einzelfall:

  • Eine erneute Fahreignungsbeurteilung: Die Behörde wird die Gründe für die frühere MPU-Anordnung erneut bewerten und den Lebenswandel des Antragstellers seitdem kritisch beleuchten. Sind die damaligen Probleme behoben? Hat sich die Lebensführung nachhaltig verändert?
  • Mögliche Anordnung einer weiteren MPU: Je nach Einzelfall kann die Behörde eine weitere MPU anordnen, selbst nach Ablauf der 15-jährigen Frist. Dies ist insbesondere dann wahrscheinlich, wenn Zweifel an der dauerhaften Fahreignung bestehen. Die erneute MPU würde sich natürlich auch auf die Kosten auswirken.
  • Anforderungen an Nachweise: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er seit der positiven MPU ein unauffälliges Fahrverhalten gezeigt und die Ursachen für die frühere Fahreignungslosigkeit nachhaltig behoben hat. Dies kann durch Zeugnisse, ärztliche Atteste oder ähnliche Dokumente erfolgen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die 15-jährige Frist nach § 29 Abs. 5 FeV bedeutet zwar das Verschwinden der MPU-Anordnung aus den Akten, löst aber nicht automatisch das Problem der Fahrerlaubniserteilung. Ein erneuter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Ablauf dieser Frist kann mit einer erneuten Überprüfung der Fahreignung verbunden sein, die unter Umständen eine weitere MPU erforderlich macht. Der Mythos der automatischen Wiedererteilung nach 15 Jahren ist daher zu widerlegen. Eine umfassende und ehrliche Auseinandersetzung mit den eigenen Fehlern und der Bereitschaft, nachhaltige Veränderungen zu belegen, bleibt entscheidend für den Erfolg eines erneuten Antrags.