Kann man auch zu einem anderen Arzt gehen?

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Der Wechsel zu einem anderen Hausarzt ist möglich, ohne dass der bisherige Arzt informiert werden muss. Die Wahlfreiheit des Patienten ist gewährleistet, und es besteht kein besonderer Informationsbedarf des bisherigen Arztes. Wichtig ist die Dokumentation der neuen Arzt-Patienten-Beziehung.
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Den Hausarzt wechseln: Rechte und Pflichten des Patienten

Der Gang zum Arzt ist oft mit Sorgen und Ängsten verbunden. Umso wichtiger ist es, sich in der Arzt-Patienten-Beziehung wohlzufühlen. Fühlen Sie sich bei Ihrem aktuellen Hausarzt nicht mehr gut betreut, unverstanden oder gar schlecht behandelt, steht Ihnen der Wechsel zu einem anderen Arzt jederzeit frei. Im Gegensatz zu weit verbreiteten Missverständnissen ist keine vorherige Information des bisherigen Arztes erforderlich.

Die Wahlfreiheit des Patienten ist ein grundlegendes Prinzip im deutschen Gesundheitswesen. Sie haben das Recht, Ihren Hausarzt – oder auch jeden anderen Facharzt – ohne Angabe von Gründen zu wechseln. Es besteht keine Pflicht, den bisherigen Arzt über den Wechsel zu informieren, und dieser hat auch kein Recht, dies zu verlangen. Eine solche Informationspflicht würde die freie Arztwahl unzulässig einschränken.

Was ist nach dem Arztwechsel zu beachten?

Obwohl keine Informationspflicht besteht, ist es aus praktischer Sicht ratsam, sich beim neuen Arzt eine Kopie der wichtigen medizinischen Dokumente aushändigen zu lassen. Dazu gehören Befunde, Röntgenbilder oder Arztbriefe des vorherigen Arztes. Diese erleichtern dem neuen Arzt die Diagnose und Behandlung und vermeiden unnötige Doppeluntersuchungen. Manche Ärzte bieten sogar einen Übermittlungsservice an, um die Daten des alten Arztes anzufordern.

Die Dokumentation der neuen Arzt-Patienten-Beziehung ist entscheidend. Der neue Arzt wird eine Anamnese erstellen und die notwendigen Untersuchungen durchführen. Er übernimmt damit die medizinische Verantwortung für den Patienten. Die Übertragung von Daten vom alten zum neuen Arzt erfolgt in der Regel auf Anfrage des neuen Arztes, unter Einhaltung der strengen Datenschutzbestimmungen. Der Patient muss hierfür seine ausdrückliche Zustimmung geben.

Ausnahmen:

In Ausnahmefällen, etwa bei einer dringenden medizinischen Notfallsituation, kann der neue Arzt gegebenenfalls den alten Arzt kontaktieren, um zeitkritische Informationen zu erhalten. Dies geschieht aber selbstverständlich nur mit dem Einverständnis des Patienten. Der Schutz der Patientendaten steht dabei an oberster Stelle.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Wechsel des Hausarztes ist ein einfaches und unkompliziertes Verfahren. Die freie Arztwahl ist ein unveräußerliches Patientenrecht. Eine Information des bisherigen Arztes ist nicht zwingend notwendig. Die wichtige Aufgabe liegt beim Patienten, die wichtigen medizinischen Daten für einen reibungslosen Übergang zu organisieren. Dies sichert eine bestmögliche und kontinuierliche medizinische Versorgung.