Kann ich das Land verlassen, wenn ich krankgeschrieben bin?

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Eine Krankschreibung schränkt die Reisefreiheit ein. Während kürzere Auslandsaufenthalte meist unproblematisch sind, gelten bei längerer Krankschreibung und Krankengeldbezug strengere Regeln, insbesondere außerhalb der EU. Die Genehmigung der Krankenkasse ist hier unerlässlich, um Sanktionen zu vermeiden.
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Krankschreibung und Auslandsreise: Was ist erlaubt?

Eine Krankschreibung bedeutet in erster Linie, dass Sie arbeitsunfähig sind und sich von der Arbeit ausruhen sollen, um Ihre Gesundheit wiederherzustellen. Doch was passiert, wenn der Wunsch nach einer Reise aufkommt, während Sie krankgeschrieben sind? Die Antwort ist leider nicht einfach mit “ja” oder “nein” zu beantworten, denn die Erlaubnis zur Auslandsreise während einer Krankschreibung hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Kurze Auslandsreisen: Ein kurzer Städtetrip innerhalb Europas, beispielsweise ein verlängertes Wochenende, ist in der Regel unproblematisch, solange Ihre Erkrankung dies zulässt und die Reise Ihre Genesung nicht negativ beeinflusst. Eine vorherige Absprache mit dem behandelnden Arzt ist jedoch immer empfehlenswert. Dieser kann einschätzen, ob die Reise Ihrem Gesundheitszustand zuträglich oder abträglich ist. Eine formale Genehmigung der Krankenkasse ist für kurze Reisen in der Regel nicht erforderlich.

Längere Auslandsreisen und Krankengeldbezug: Bei längeren Auslandsaufenthalten, insbesondere außerhalb der EU, und insbesondere wenn Sie Krankengeld beziehen, ändert sich die Situation grundlegend. Hier ist eine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse zwingend erforderlich. Ohne diese Genehmigung riskieren Sie den Verlust Ihres Krankengeldes und sogar Sanktionen.

Die Genehmigung der Krankenkasse: Die Krankenkasse wird Ihre Reiseantrag kritisch prüfen. Dabei spielen folgende Faktoren eine entscheidende Rolle:

  • Dauer der Reise: Je länger die Reise, desto geringer die Wahrscheinlichkeit einer Genehmigung.
  • Grund der Reise: Rein touristische Reisen werden eher abgelehnt als Reisen aus gesundheitlichen Gründen (z.B. eine notwendige medizinische Behandlung im Ausland).
  • Art der Erkrankung: Bei schweren Erkrankungen ist eine Genehmigung deutlich unwahrscheinlicher.
  • Behandlungsmöglichkeiten im Ausland: Die Krankenkasse prüft, ob die medizinische Versorgung im Reiseland gewährleistet ist und ob diese Versorgung im Vergleich zum Inland gleichwertig oder besser ist.
  • Versicherungsschutz: Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz im Ausland ist unerlässlich.

Verstoß gegen die Auflagen: Ein Auslandsaufenthalt ohne Genehmigung der Krankenkasse während des Bezugs von Krankengeld kann als Betrug gewertet werden und zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen. Die Krankenkasse kann die Zahlung des Krankengeldes rückwirkend einstellen und sogar Schadensersatz fordern.

Fazit: Ob Sie während einer Krankschreibung ins Ausland reisen dürfen, hängt von der individuellen Situation ab. Ein kurzes inner-europäisches Auslandsaufenthalt ist oft unproblematisch, während längere Reisen und insbesondere der Bezug von Krankengeld eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erfordern. Im Zweifelsfall sollten Sie sich frühzeitig und umfassend bei Ihrer Krankenkasse und Ihrem behandelnden Arzt informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Eine transparente Kommunikation ist hier der Schlüssel zum Erfolg. Eine rechtzeitige Klärung vermeidet mögliche Sanktionen und sichert Ihnen den nötigen Versicherungsschutz.

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