Kann der Chef während Krankheit anrufen?

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Arbeitnehmer*innen genießen in Deutschland datenschutzrechtlichen Schutz, der auch die medizinischen Informationen während Krankheit umfasst. Der Arbeitgeber darf ohne ausdrückliche Zustimmung keine Informationen des behandelnden Arztes einholen. Ärztliche Schweigepflicht schützt die Privatsphäre der Patient*innen.
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Kann der Chef während Krankheit anrufen? Datenschutz und die Grenzen der Arbeitgeber-Information

Die Frage, ob ein Arbeitgeber während einer Krankheit eines Mitarbeiters Kontakt aufnehmen darf, ist komplex und berührt sowohl arbeitsrechtliche als auch datenschutzrechtliche Aspekte. In Deutschland genießt jeder Arbeitnehmerinnen datenschutzrechtlichen Schutz, der auch die medizinischen Informationen während Krankheit umfasst. Der Arbeitgeber darf ohne ausdrückliche Zustimmung keine Informationen des behandelnden Arztes einholen. Die ärztliche Schweigepflicht schützt die Privatsphäre der Patientinnen.

Die grundsätzliche Antwort lautet: Nein, der Arbeitgeber darf ohne ausdrückliche Zustimmung keine Informationen über die Krankheit und die Dauer der Erkrankung des Mitarbeiters einholen. Das gilt selbst dann, wenn der Mitarbeiter einen Arztbesuch oder eine Krankmeldung benötigt. Der Arbeitgeber ist an die Bestimmungen des Datenschutzrechts gebunden und darf keine medizinischen Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen erheben oder verwenden.

Ausnahmen und Arbeitsabläufe:

Es gibt jedoch Ausnahmen, die in bestimmten Situationen Anwendung finden können. Wenn der Mitarbeiter beispielsweise über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verfügt, die der Arbeitgeber für den Verlauf des Arbeitsverhältnisses benötigt, liegt hierin eine ausdrückliche Zustimmung.

Wichtige Punkte für die Praxis:

  • Einholung von Informationen ohne Zustimmung ist rechtswidrig: Dies betrifft auch die Einholung von Informationen über die Art der Krankheit, die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit oder jegliche weitere medizinische Details.

  • *Arbeitnehmerinnen können ihre Rechte einfordern:* Arbeitnehmerinnen sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und auf diese verweisen, wenn sie mit einer entsprechenden Anfrage konfrontiert werden.

  • Betriebliche Interessen müssen gegen Datenschutzrechte abgewogen werden: In einigen Fällen können betriebliche Interessen, beispielsweise die Sicherstellung des Geschäftsbetriebs, eine Rolle spielen. Ein wichtiges Kriterium ist hierbei, ob die Informationseinholung unbedingt erforderlich ist oder alternative Lösungen existieren, die die Privatsphäre nicht beeinträchtigen.

  • Kommunikation mit dem Mitarbeiter: Ein wichtiger Punkt ist eine klare Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber sollte mit dem Mitarbeiter in Kontakt treten und klären, wie die Aufgaben während der Erkrankung des Mitarbeiters zu bewältigen sind. Es sollte klar definiert werden, welche Informationen vom Arbeitgeber benötigt werden und welche nicht.

  • Dokumentation: Die Dokumentation aller Kommunikationswege und getroffenen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist ebenfalls unerlässlich.

Fazit:

Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen in Deutschland müssen sich der Bedeutung des Datenschutzes bewusst sein. Die Einhaltung der Datenschutzrechte ist nicht nur wichtig für den Schutz der Privatsphäre der Mitarbeitenden, sondern auch für den reibungslosen Ablauf des Arbeitsverhältnisses. Unklarheiten sollten durch professionelle Beratung geklärt werden. Der Fokus sollte stets auf einer respektvollen und vertrauensvollen Zusammenarbeit liegen.