Ist man mit 0,2 Promille betrunken?

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Die absolute Nüchternheitspflicht für Berufskraftfahrer, besonders im Personen- und Gefahrguttransport, unterstreicht die Bedeutung höchster Sicherheit. Verstöße führen zu empfindlichen Strafen, die weit über die rein finanziellen Aspekte hinausgehen und die Verantwortung für Menschenleben betonen.
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0,2 Promille Alkoholisierung: Ist man damit betrunken?

Die absolute Nüchternheitspflicht für Berufskraftfahrer ist ein wichtiger Baustein zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Doch was bedeutet diese Nüchternheitspflicht konkret und ab wann gilt man als betrunken?

Gesetzliche Regelung

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert in § 316 die absolute Nüchternheit für Berufskraftfahrer wie folgt:

“Personen, die Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen oder zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz führen, dürfen während der Fahrt und während des Aufenthalts im Fahrzeug kein Alkohol im Körper haben.”

Alkoholverbot ab 0,0 Promille

Die absolute Nüchternheitspflicht bedeutet im Klartext, dass Berufskraftfahrer während der Fahrt und während des Aufenthalts im Fahrzeug überhaupt keinen Alkohol konsumieren dürfen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie das Fahrzeug tatsächlich führen oder sich lediglich im Fahrzeug aufhalten.

Auswirkungen von Alkoholkonsum

Auch minimale Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Bereits 0,2 Promille Alkoholisierung führen zu:

  • Verminderte Konzentrationsfähigkeit
  • Eingeschränkte Reaktionsfähigkeit
  • Verschlechtertem räumlichen Sehvermögen

Folgen von Verstößen

Verstöße gegen die absolute Nüchternheitspflicht haben empfindliche Strafen zur Folge. Diese Strafen reichen von hohen Geldbußen über Fahrverbote bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Darüber hinaus können Verstöße auch zu disziplinarischen Maßnahmen durch den Arbeitgeber führen.

Verantwortung für Menschenleben

Die absolute Nüchternheitspflicht für Berufskraftfahrer dient nicht nur dem Schutz des Fahrers selbst, sondern auch der Sicherheit ihrer Fahrgäste und anderer Verkehrsteilnehmer. Berufskraftfahrer haben eine besondere Verantwortung für Menschenleben und müssen daher jederzeit in der Lage sein, ihr Fahrzeug sicher zu führen.

Fazit

0,2 Promille Alkoholisierung gelten zwar nicht im Sinne des Strafgesetzbuches als “betrunken”, fallen aber für Berufskraftfahrer unter das absolute Alkoholverbot. Die Einhaltung dieser Nüchternheitspflicht ist für Berufskraftfahrer eine unabdingbare Voraussetzung für die Verkehrssicherheit und trägt dazu bei, Menschenleben zu schützen.

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