Wird die SCHUFA nach 6 Monaten gelöscht?

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Die SCHUFA löscht Daten nicht einheitlich. Falsche oder überholte Informationen müssen umgehend entfernt werden. Einträge über Privatinsolvenzen mit Restschuldbefreiung verschwinden sechs Monate nach Verfahrensende. Hingegen bleiben Kreditanfragen zwölf Monate gespeichert, bevor sie gelöscht werden.
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SCHUFA-Eintrag nach 6 Monaten weg? Nicht so einfach!

Die Annahme, dass SCHUFA-Einträge pauschal nach sechs Monaten verschwinden, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Löschfristen der SCHUFA sind komplexer und hängen stark von der Art des Eintrags ab. Während einige Informationen tatsächlich nach relativ kurzer Zeit gelöscht werden, bleiben andere deutlich länger gespeichert. Ein pauschales "nach 6 Monaten" gibt es also nicht.

Der Mythos der sechs Monate rührt wahrscheinlich von der Löschfrist für die Restschuldbefreiung her. Ist ein Insolvenzverfahren erfolgreich abgeschlossen und die Restschuldbefreiung erteilt, wird dieser Eintrag tatsächlich sechs Monate danach aus der SCHUFA entfernt. Wichtig: Dies bezieht sich ausschließlich auf den Vermerk der Restschuldbefreiung, nicht auf das vorangegangene Insolvenzverfahren selbst.

Ganz anders verhält es sich bei Kreditanfragen. Diese bleiben für zwölf Monate gespeichert, unabhängig davon, ob der Kredit bewilligt wurde oder nicht. Die SCHUFA argumentiert hier mit dem Schutz vor Überschuldung. Mehrere Kreditanfragen in kurzer Zeit können auf finanzielle Schwierigkeiten hindeuten. Die Speicherung dient also auch der Informationspflicht gegenüber Kreditgebern.

Neben diesen beiden Beispielen gibt es noch weitere Eintragungsarten mit unterschiedlichen Löschfristen. So werden beispielsweise erledigte Kredite nach drei Jahren gelöscht. Mahngeschäfte oder Inkassoverfahren verschwinden ebenfalls nach drei Jahren, sofern sie beglichen wurden. Unberechtigte Einträge müssen hingegen sofort gelöscht werden.

Was tun bei fehlerhaften Einträgen?

Stellen Sie fest, dass Ihre SCHUFA-Daten fehlerhaft oder überholt sind, haben Sie das Recht auf sofortige Korrektur bzw. Löschung. Wenden Sie sich dazu direkt an die SCHUFA und legen Sie entsprechende Nachweise vor. Ignorieren Sie fehlerhafte Einträge nicht, da sie Ihre Kreditwürdigkeit negativ beeinflussen können.

Fazit: Die Löschung von SCHUFA-Einträgen ist ein komplexes Thema, das von verschiedenen Faktoren abhängt. Eine pauschale Löschfrist von sechs Monaten existiert nicht. Informieren Sie sich genau über Ihre Rechte und kontrollieren Sie regelmäßig Ihre SCHUFA-Auskunft. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Daten korrekt und aktuell sind.