Wie viel Rente darf ich haben, ohne Steuer zu bezahlen?
Im Jahr 2024 liegt die Grenze für steuerfreies Renteneinkommen bei 11.604 Euro. Wer diese Summe überschreitet, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Für 2025 steigt dieser Betrag auf 12.084 Euro. Es ist unerheblich, wann der Renteneintritt erfolgte; allein die Höhe des Jahreseinkommens ist ausschlaggebend.
Steuern auf die Rente: Freibetrag und was Sie 2024/2025 beachten müssen
Viele freuen sich auf den wohlverdienten Ruhestand. Doch auch im Rentenalter kann die Steuerpflicht bestehen bleiben. Wie hoch darf die Rente sein, ohne dass das Finanzamt einen Anteil fordert? Die gute Nachricht: Ein erheblicher Teil der Rente bleibt steuerfrei. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um den steuerfreien Rentenfreibetrag für 2024 und 2025.
Im Jahr 2024 liegt der steuerfreie Grundfreibetrag für Rentnerinnen und Rentner bei 11.604 Euro. Übersteigt die Jahresbruttorente diese Summe, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Wichtig: Der Freibetrag bezieht sich auf das gesamte Jahreseinkommen aus der Rente, unabhängig davon, ob es sich um Altersrente, Witwenrente oder andere Rentenarten handelt.
Für das Jahr 2025 steigt der Freibetrag auf 12.084 Euro. Diese jährliche Anpassung dient dem Ausgleich der Inflation und soll sicherstellen, dass Rentnerinnen und Rentner nicht durch steigende Preise zusätzlich belastet werden.
Der Renteneintritt spielt keine Rolle: Ob Sie 2010, 2020 oder 2024 in Rente gegangen sind, ist für die Berechnung des steuerfreien Betrags irrelevant. Ausschlaggebend ist allein die Höhe Ihrer jährlichen Renteneinkünfte.
Was zählt zur Rente? Nicht nur die gesetzliche Rente zählt zu den Einkünften, die auf den Freibetrag angerechnet werden. Auch private Rentenversicherungen, Betriebsrenten und Renten aus der Rürup-Rente fließen in die Berechnung ein.
Steuererklärungspflicht heißt nicht gleich Steuerzahlungspflicht: Selbst wenn Ihre Rente den Freibetrag überschreitet, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie Steuern zahlen müssen. Durch verschiedene Abzugsmöglichkeiten wie den Werbungskostenpauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen oder den Altersentlastungsbetrag kann sich die Steuerlast deutlich reduzieren oder ganz entfallen.
Tipp: Nutzen Sie die kostenlose Rentensteuersoftware des Bundesfinanzministeriums oder lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen, um Ihre individuelle Steuerlast zu berechnen. So behalten Sie den Überblick und vermeiden unnötige Nachzahlungen.
Es lohnt sich also, die eigenen Renteneinkünfte im Blick zu behalten und sich rechtzeitig über die aktuellen Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten zu informieren.
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