Wie viel Liter Schnaps darf man privat brennen?
Seit Anfang 2018 ist die private Schnapsbrennerei in Deutschland verboten. Nur lizenzierte Brennereien dürfen Alkohol destillieren. Selbst kleinste Destilliergeräte sind nicht mehr erlaubt, die bisherige Ausnahmeregelung wurde aufgehoben. Hobby-Destillation ist somit strafbar.
Die private Schnapsbrennerei: Ein Mythos? Die Rechtslage im Überblick
Die romantische Vorstellung, im eigenen Keller Obstbrand nach altem Familienrezept zu destillieren, ist in Deutschland seit Anfang 2018 vorbei. Der weit verbreitete Irrglaube, eine kleine Menge Alkohol für den privaten Gebrauch selbst herstellen zu dürfen, ist durch die aktuelle Gesetzeslage eindeutig widerlegt. Es gibt keine gesetzlich erlaubte Menge an selbstgebranntem Schnaps, die privat hergestellt werden darf. Null Liter ist die korrekte Antwort.
Die bisherige, oft missverstandene und großzügig ausgelegte Ausnahmeregelung für die Hobby-Destillation wurde abgeschafft. Dies bedeutet, dass der Besitz und der Betrieb von Destillieranlagen, egal welcher Größe, ohne die entsprechende Lizenz nach dem Alkoholsteuergesetz strafbar ist. Die Gesetzesänderung zielte vor allem auf die Bekämpfung des illegalen Alkoholhandels und den Schutz des Verbraucherschutzes. Es geht nicht nur um die Steuerhinterziehung, sondern auch um die gesundheitlichen Risiken, die durch unzureichende Qualitätskontrollen bei selbstgebrannten Spirituosen entstehen können. Die Gefahr von Methanolvergiftungen, die tödlich enden können, ist nicht zu unterschätzen.
Oftmals wird die Grenze zwischen dem privaten Hobby und dem gewerblichen Handeln verschwimmen. Doch die Rechtsprechung ist eindeutig: Schon der Besitz einer Destille ist ohne die notwendige Lizenz ein Verstoß gegen das Gesetz. Es spielt dabei keine Rolle, ob man nur für den eigenen Bedarf brennen möchte oder wie viel Liter Schnaps produziert werden. Die Menge ist irrelevant, da die Handlung an sich – die Herstellung von Alkohol durch Destillation – verboten ist, sofern keine entsprechende Genehmigung vorliegt.
Welche Alternativen gibt es?
Wer dennoch auf selbstgemachten Obstbrand nicht verzichten möchte, hat zwei Möglichkeiten:
- Kauf von fertigen Maischen: Man kann fertige Maischen legal erwerben und diese dann zu Obstwein vergären. Dieser kann dann, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen, genossen werden. Eine Destillation ist jedoch nach wie vor verboten.
- Beauftragung einer lizenzierten Brennerei: Die eigene Obst- oder Getreideernte kann an eine lizenzierte Brennerei gegeben werden, die den Schnaps nach den Wünschen des Kunden herstellt. Dies ist die legale Alternative zur privaten Herstellung.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Der Traum von der eigenen Schnapsbrennerei im heimischen Keller ist ein Mythos geworden. Die private Destillation von Alkohol ist in Deutschland verboten, und es gibt keine Ausnahmeregelungen mehr, die eine bestimmte Menge an selbstgebranntem Schnaps erlauben. Wer auf selbstgemachten Obstbrand nicht verzichten möchte, sollte auf legale Alternativen zurückgreifen. Die Risiken einer illegalen Destillation überwiegen die Vorteile bei weitem.
#Mengenlimit#Privatgebrauch#SchnapsbrennenKommentar zur Antwort:
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