Wie lange werden personenbezogene Daten in der Schufa gespeichert?

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Die SCHUFA speichert personenbezogene Daten gemäß festgelegter Fristen. Grundsätzlich werden Daten drei Jahre nach Erledigung aufbewahrt. Ausnahmen gelten beispielsweise für Anfragen, die nach zwölf Monaten gelöscht werden.
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Wie lange bleiben meine Daten bei der Schufa? – Ein Überblick über die Aufbewahrungsfristen

Die Schufa, Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, sammelt und speichert personenbezogene Daten, um ein Scoring-System für die Kreditwürdigkeit zu erstellen. Die Dauer der Speicherung dieser Daten ist ein Punkt, der viele Verbraucher beschäftigt. Es gibt keine pauschale Antwort, denn die Aufbewahrungsfristen variieren je nach Datenart und Kontext. Ein generelles Verständnis der Regelungen ist jedoch essentiell für den Datenschutz.

Die Grundregel: Drei Jahre nach Erledigung

Die meisten personenbezogenen Daten, die die Schufa verarbeitet, werden grundsätzlich drei Jahre nach Erledigung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses gelöscht. “Erledigung” bedeutet dabei den vollständigen Abschluss des Vertrags, z.B. die vollständige Rückzahlung eines Kredits oder die Beendigung eines Mietverhältnisses. Dies gilt beispielsweise für Informationen zu Kreditkartenkonten, Ratenkrediten oder Handyverträgen. Wichtig ist, dass die Schufa nicht nur die Vertragsdaten selbst, sondern auch die daraus abgeleiteten Informationen wie Zahlungserinnerungen oder Mahnungen bis zu diesem Zeitpunkt speichert.

Ausnahmen von der Drei-Jahres-Regel:

Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen von dieser Drei-Jahres-Regel. Diese betreffen insbesondere:

  • Negative Merkmale: Informationen über Zahlungsausfälle oder negative Merkmale im Zusammenhang mit Zahlungsverzug werden in der Regel drei Jahre nach Begleichung der Schuld gespeichert. Auch hier gilt: Die einfache Tilgung der Forderung allein reicht nicht. Die Schufa benötigt den Nachweis der vollständigen Erledigung der Zahlungsschuld.

  • Anfragen: Daten, die im Zusammenhang mit einer Auskunft für einen Kreditantrag oder eine andere Anfrage entstanden sind, werden nach zwölf Monaten gelöscht, sofern keine weiteren Daten zum selben Vertragsverhältnis vorliegen. Dies betrifft also ausschließlich die temporär gespeicherten Informationen zur Anfrage selbst, nicht aber die Daten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis.

  • Dauerhafte Daten: In bestimmten Fällen, wie etwa bei schwerwiegenden Verstößen gegen Vertragsbedingungen (z.B. Betrug), können die Daten länger gespeichert werden. Die genauen Fristen hängen vom Einzelfall ab und werden von der Schufa nach strengen rechtlichen Vorgaben bestimmt. Die Schufa muss hier die Interessen des Datenschutzes mit der Notwendigkeit der Prävention von Kreditbetrug abwägen.

Transparenz und Auskunftsrecht:

Jeder Verbraucher hat das Recht, von der Schufa Auskunft über seine gespeicherten Daten zu erhalten. Diese Auskunft gibt Aufschluss über die Art der gespeicherten Daten und deren Aufbewahrungsdauer. So können Sie überprüfen, ob die Daten korrekt und rechtmäßig gespeichert werden. Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, haben Sie das Recht auf Berichtigung oder Löschung fehlerhafter oder unrechtmäßig gespeicherter Daten.

Fazit:

Die Aufbewahrungsfristen der Schufa sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die Drei-Jahres-Regel stellt lediglich einen allgemeinen Rahmen dar. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall direkt bei der Schufa Auskunft einzuholen oder sich an einen Datenschutzberater zu wenden. Die Transparenz und das Auskunftsrecht sind wichtige Instrumente, um die eigenen Daten zu kontrollieren und den eigenen Datenschutz zu gewährleisten.