Wer zahlt nach Kündigung bei Krankheit?

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Die Lohnfortzahlung obliegt dem Arbeitgeber bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, selbst bei bestehender Erkrankung. Erst nach Beendigung des Vertrags zahlt die Krankenkasse Krankengeld, dessen Höhe in der Regel unter dem regulären Lohn liegt. Die finanzielle Absicherung bleibt somit während der gesamten Krankheitsphase zumindest teilweise gewährleistet.
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Krankheit nach Kündigung: Wer trägt die Kosten?

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, gefolgt von einer Erkrankung, wirft oft die Frage auf: Wer zahlt nun den Lohn bzw. das Krankengeld? Die Antwort ist weniger eindeutig als man zunächst vermuten könnte und hängt entscheidend vom Zeitpunkt der Erkrankung im Verhältnis zur Kündigung ab.

Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses: Die gesetzliche Grundlage ist hier klar: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer das Gehalt fortzuzahlen, auch wenn dieser während der Kündigungsfrist erkrankt. Diese Lohnfortzahlungspflicht besteht bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses, unabhängig von der Dauer der Erkrankung. Der Arbeitnehmer erhält also weiterhin sein volles Gehalt, als wäre er gesund tätig gewesen. Dies gilt sowohl für ordentliche als auch für außerordentliche Kündigungen, sowohl von Arbeitgeber- als auch von Arbeitnehmerseite. Ausnahmen existieren nur in seltenen Fällen, beispielsweise bei grob fahrlässiger Herbeiführung der Erkrankung.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Erst nach dem offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses greift die Krankenkasse ein. Der Arbeitnehmer erhält dann Krankengeld, dessen Höhe jedoch in der Regel deutlich geringer ist als sein reguläres Gehalt. Die Höhe des Krankengeldes orientiert sich am bisherigen Einkommen und wird in der Regel für einen begrenzten Zeitraum gezahlt (in der Regel bis zu 78 Wochen). Diese zeitliche Begrenzung ist ein wichtiger Aspekt, den Arbeitnehmer beachten sollten.

Übergangsfristen und wichtige Details: Die Abwicklung kann in der Praxis jedoch komplexer sein. Wichtig ist die genaue Dokumentation des Krankheitsbeginns und des Kündigungstermins. Eine ärztliche Bescheinigung ist unerlässlich, um den Anspruch auf Krankengeld zu belegen. Es kann zu zeitlichen Verzögerungen bei der Auszahlung des Krankengeldes kommen, da die Krankenkasse die Unterlagen prüfen muss. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse ist daher ratsam. Zusätzlich zu Krankengeld können je nach individuellem Versicherungsstatus weitere Leistungen greifen, wie beispielsweise Leistungen aus einer privaten Krankenzusatzversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Leistungen können die finanzielle Lücke zwischen Lohn und Krankengeld zumindest teilweise schließen.

Fazit: Die finanzielle Absicherung während einer Krankheit nach Kündigung ist zwar nicht identisch mit der Lohnfortzahlung während des Arbeitsverhältnisses, aber durch das Krankengeld der Krankenkasse zumindest teilweise gewährleistet. Eine gründliche Vorbereitung und rechtzeitige Klärung der Ansprüche bei Krankenkasse und gegebenenfalls weiteren Versicherungen sind jedoch essentiell, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Im Zweifelsfall sollte professionelle Beratung, beispielsweise durch einen Anwalt oder eine Gewerkschaft, in Anspruch genommen werden.