Wer bekommt Kindergrundsicherung 2024?

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Die Finanzierung von Kindern erfolgt über verschiedene staatliche Leistungen. Kindergeld und Kinderzuschlag werden von der Familienkasse ausgezahlt, während Bürgergeld vom Jobcenter und Sozialhilfe vom Sozialamt bereitgestellt werden. Die konkreten Anspruchsvoraussetzungen und Antragswege variieren je nach Leistung.
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Wer bekommt Kindergrundsicherung 2024?

Im Jahr 2024 wird in Deutschland die Kindergrundsicherung eingeführt, die verschiedene bisherige Sozialleistungen für Kinder bündelt und vereinfacht. Anspruch auf die Kindergrundsicherung haben grundsätzlich alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, unabhängig vom Erwerbseinkommen der Eltern.

Leistungen der Kindergrundsicherung

Die Kindergrundsicherung umfasst folgende Leistungen:

  • Sockelbetrag: Ein altersabhängiger monatlicher Geldbetrag pro Kind
  • Zusatzleistungen: Zuschläge für besondere Bedarfe, wie z. B. Behinderung oder Mehrkindfamilien

Anspruchsvoraussetzungen

Um die Kindergrundsicherung zu erhalten, müssen folgende Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Kind ist unter 18 Jahren.
  • Das Kind lebt in Deutschland oder hält sich rechtmäßig in Deutschland auf.
  • Das Kind hat einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Antragstellung

Anträge auf Kindergrundsicherung können ab dem 1. Januar 2024 bei den Familienkasse gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über ein Online-Portal.

Höhe der Leistungen

Die Höhe der Leistungen der Kindergrundsicherung wird sich im Jahr 2024 noch ändern. Die aktuellen Sockelbeträge für das Jahr 2023 betragen:

  • Kinder bis 5 Jahren: 250 €
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren: 300 €
  • Kinder von 14 bis 17 Jahren: 375 €

Auswirkungen auf andere Sozialleistungen

Mit der Einführung der Kindergrundsicherung werden folgende Sozialleistungen entfallen:

  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Betreuungsgeld

Familien, die diese Leistungen bezogen haben, erhalten stattdessen die Kindergrundsicherung.

Vereinfachung und Verwaltungsaufwand

Die Kindergrundsicherung soll den Verwaltungsaufwand für Eltern und Behörden vereinfachen, da sie verschiedene Leistungen in einer bündelt. Dies soll den Zugang zu Sozialleistungen für Kinder erleichtern und die Bürokratie reduzieren.