Welche Versicherung zahlt bei Eigenverschulden im Haushalt?

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Hausratversicherung schützt vor Schäden am Hausrat, selbst bei Eigenverschulden. Viele Policen übernehmen die Kosten bei einfacher Fahrlässigkeit. Der Schutzumfang variiert je nach Versicherungsvertrag. Vergleichen Sie Angebote, um den optimalen Schutz zu finden.
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Eigenverschulden im Haushalt: Wann greift die Hausratversicherung?

Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Das Weinglas kippt um und beschädigt den neuen Teppich, das Bügeleisen fällt herunter und hinterlässt eine Brandspur auf dem Parkett, oder der Wasserhahn im Badezimmer läuft über und setzt die Wohnung unter Wasser. Solche Missgeschicke passieren im Alltag schnell und können ärgerliche Kosten verursachen. Doch wer haftet eigentlich bei Eigenverschulden im Haushalt? Die gute Nachricht: In vielen Fällen springt die Hausratversicherung ein.

Die Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut gegen verschiedene Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Doch viele wissen nicht, dass die Police oft auch bei Schäden greift, die Sie selbst verursacht haben. Dies gilt zumindest dann, wenn Sie den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

Einfache Fahrlässigkeit ist meist abgedeckt:

Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Alltag gebotene Sorgfalt nicht haben walten lassen. Im Klartext bedeutet dies: Die Hausratversicherung zahlt in der Regel auch dann, wenn Sie einfach nur unachtsam waren.

Beispiele für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit:

  • Sie verschütten Kaffee über Ihren Laptop.
  • Die Badewanne läuft über, weil Sie vergessen haben, den Wasserhahn zuzudrehen.
  • Beim Kochen brennt das Essen an und verursacht einen Brandschaden in der Küche.

Grob fahrlässig handelt, wer “die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt”.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie:

  • Offenes Feuer unbeaufsichtigt lassen.
  • Wertvolle Gegenstände trotz Einbruchgefahr offen herumliegen lassen.
  • Elektrogeräte benutzen, die offensichtlich defekt sind.

Ob die Hausratversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Einige Versicherer bieten gegen Aufpreis einen zusätzlichen Baustein an, der grobe Fahrlässigkeit mit einschließt.

Umfassender Schutz durch Vergleich:

Der Leistungsumfang von Hausratversicherungen ist sehr unterschiedlich. Daher ist es ratsam, vor Abschluss eines Vertrages die Angebote verschiedener Versicherer genau zu vergleichen. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen im Schadensfall.

Fazit:

Die Hausratversicherung bietet einen wichtigen Schutz – auch bei Eigenverschulden im Haushalt. Um im Ernstfall optimal abgesichert zu sein, sollten Sie sich jedoch vorab über den genauen Leistungsumfang Ihrer Police informieren und gegebenenfalls einen Tarif wählen, der auch grobe Fahrlässigkeit einschließt.