Welche Schaden sind in der Hausratversicherung nicht versichert?

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Hausratversicherungen bieten keinen Schutz bei Schäden an fremden Gegenständen, außer in der eigenen Wohnung. Auch selbstverschuldete Schäden, kriminelle Handlungen durch Versicherte oder Bußgelder bleiben unversichert. Ausnahmen sind vereinbarungsabhängig möglich.

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Was Ihre Hausratversicherung NICHT deckt: Ein Überblick über wichtige Ausnahmen

Die Hausratversicherung bietet im Schadensfall wichtigen Schutz für Ihr Hab und Gut. Doch Vorsicht: Nicht jeder Schaden wird automatisch erstattet. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie die genauen Bedingungen Ihrer Police kennen und wissen, welche Risiken nicht versichert sind. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Ausnahmen vom Versicherungsschutz.

1. Schäden an fremden Gegenständen:

Ihre Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum. Schäden an Gegenständen, die Ihnen nicht gehören, sind in der Regel nicht versichert, selbst wenn diese sich in Ihrer Wohnung befinden. Leihgaben oder geliehene Gegenstände sind nur dann versichert, wenn dies explizit in Ihrem Vertrag vereinbart wurde – beispielsweise durch eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oder die Aufnahme in den Versicherungsumfang. Schäden an fremden Gegenständen in fremden Wohnungen sind grundsätzlich nicht versichert.

2. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden und grobe Fahrlässigkeit:

Selbstverschuldete Schäden, die durch bewusste Handlung (Vorsatz) entstehen, werden nicht erstattet. Gleiches gilt für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Hierbei ist die Abgrenzung zu leichter Fahrlässigkeit oft schwierig und hängt von den individuellen Umständen und den Vertragsbedingungen ab. Ein Beispiel für grobe Fahrlässigkeit wäre das bewusste Ignorieren eines bekannten Risikos, wie z.B. die Nicht-Reparatur eines undichten Wasserhahns, der zu einem Wasserschaden führt.

3. Schäden durch kriminelle Handlungen des Versicherungsnehmers:

Sind Sie selbst an einem Schaden beteiligt, beispielsweise durch Brandstiftung oder Betrug, entfällt der Versicherungsschutz. Die Versicherung leistet in solchen Fällen keine Entschädigung.

4. Bußgelder und Strafen:

Bußgelder, Strafen oder Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Schaden entstanden sind, werden von der Hausratversicherung nicht übernommen. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen.

5. Verschleiß, allmähliche Beschädigung und Mängel:

Normale Abnutzung (Verschleiß) und allmähliche Beschädigungen Ihrer Hausratgegenstände sind nicht versichert. Auch verdeckte Mängel, die bereits vor dem Versicherungsabschluss bestanden, werden in der Regel nicht erstattet. Ein Beispiel hierfür wäre ein bereits vorhandener, unbemerkter Holzfäulebefall, der später zu einem Schaden führt.

6. Schäden durch bestimmte Naturereignisse (je nach Tarif):

Obwohl viele Hausratversicherungen Schäden durch Sturm, Hagel oder Überschwemmung abdecken, können bestimmte Naturereignisse – je nach gewähltem Tarif und vereinbarten Ausschlüssen – ausgeschlossen sein. Informieren Sie sich daher genau über den Umfang des Versicherungsschutzes in Bezug auf Naturgefahren. Erdbeben sind beispielsweise oft explizit ausgeschlossen oder nur gegen Aufpreis mitversichert.

7. Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Terrorismus:

Diese Ereignisse sind in der Regel von der Hausratversicherung ausgeschlossen.

8. Schäden an bestimmten Gegenständen (je nach Tarif):

Manche Versicherungen beschränken den Versicherungsschutz für bestimmte Gegenstände, wie z.B. Bargeld, Wertpapiere, Antiquitäten oder Sammlungen. Hier sind oft höhere Selbstbeteiligungen oder eine separate Versicherung erforderlich.

Fazit:

Um im Schadensfall nicht vor unangenehmen Überraschungen zu stehen, sollten Sie Ihre Hausratversicherungsbedingungen sorgfältig lesen und verstehen. Im Zweifel klären Sie Unklarheiten direkt mit Ihrem Versicherer. Eine individuelle Beratung kann Ihnen helfen, die für Ihre Bedürfnisse passende Versicherung mit dem optimalen Versicherungsschutz zu finden.

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