Ist Küche Hausrat oder Wohngebäude?

1 Sicht

Eine fest installierte Einbauküche, untrennbar mit dem Haus verbunden, stellt einen integralen Bestandteil des Wohngebäudes dar und ist somit durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Ihr Wertverlust bei Abbau ist erheblich; sie ist nicht als separater Hausrat zu betrachten.

Kommentar 0 mag

Einbauküche: Hausrat oder Wohngebäude? Eine Frage der festen Verbindung

Die Frage, ob eine Küche zum Hausrat oder zum Wohngebäude gehört, ist nicht immer einfach zu beantworten und hängt entscheidend von der Art der Installation ab. Während lose Möbelstücke eindeutig zum Hausrat zählen, gestaltet sich die Einordnung einer Küche komplexer. Der pauschale Satz “Einbauküche = Wohngebäude” ist zwar oft zutreffend, aber nicht immer die ganze Wahrheit.

Ein entscheidender Faktor ist die feste Verbindung zur Bausubstanz. Eine fest installierte Einbauküche, die untrennbar mit dem Haus verbunden ist und deren Abbau einen erheblichen Aufwand und Wertverlust zur Folge hätte, wird in der Regel als integraler Bestandteil des Wohngebäudes betrachtet. Dies betrifft nicht nur die Schränke und Arbeitsplatten, sondern auch fest eingebaute Geräte wie Backofen, Herd und Spülmaschine. Der Demontage- und Wiederaufbauaufwand, der mit dem Herausnehmen solcher Elemente verbunden ist, rechtfertigt die Einordnung in die Wohngebäudeversicherung. Die Versicherung deckt in diesem Fall Schäden an der Küche durch beispielsweise Feuer, Leitungswasser oder Sturm ab.

Im Gegensatz dazu steht eine lose Küche, die lediglich aufgestellt wurde und ohne großen Aufwand wieder entfernt werden kann. Hierbei handelt es sich in der Regel um Hausrat, der durch eine Hausratversicherung abgesichert ist. Das Kriterium ist hier die Mobilität und die geringe Beeinträchtigung der Bausubstanz beim Abbau. Ein Beispiel hierfür wären Küchenelemente, die lediglich durch Schrauben auf dem Boden befestigt sind und leicht demontiert werden können.

Grauzonen und Ausnahmen: Es gibt jedoch Grauzonen. Eine Küche mit einzelnen, fest eingebauten Elementen, aber auch losen Bestandteilen, kann sowohl Hausrat- als auch Wohngebäude-Komponenten enthalten. In solchen Fällen ist eine präzise Prüfung der Versicherungsbedingungen unerlässlich. Die Versicherungsgesellschaft wird im Schadensfall die Art der Installation und den Aufwand für einen eventuellen Abbau bewerten. Ein Gutachten kann hier hilfreich sein.

Fazit: Die Frage nach der richtigen Versicherung hängt von der konkreten Bauweise und dem Verankerungsgrad der Küche ab. Im Zweifel sollte man sich an seinen Versicherungsvertreter wenden und die Versicherungsbedingungen genau prüfen. Ein klärendes Gespräch und ggf. ein Foto der Küche können Missverständnisse im Schadensfall vermeiden und für eine korrekte Abwicklung sorgen. Die Faustregel lautet: Je fester die Verbindung zum Gebäude, desto wahrscheinlicher gehört die Küche zum Wohngebäude und wird von der Wohngebäudeversicherung erfasst. Eine mobile, leicht abbaubare Küche hingegen zählt zum Hausrat.