Was ist in der Wohngebäudeversicherung nicht versichert?
Nicht versichert sind in der Wohngebäudeversicherung üblicherweise:
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Schäden an Photovoltaikanlagen (Module, Montage, Technik, Verkabelung).
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Schäden durch Vorsatz.
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Schäden durch Krieg, Atom- oder Kernenergieunfälle (oft als Zusatzversicherung möglich).
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Schäden, die durch mangelhafte Bauausführung entstanden sind (ggf. Sachmängelhaftung).
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Schäden durch normale Abnutzung.
Der Nachweis der Gefahrtragung liegt beim Versicherungsnehmer.
Okay, Leute, mal ehrlich, wer liest sich schon gerne Versicherungsbedingungen durch? Ich auch nicht! Aber als mir letztens fast der Dachziegel auf den Kopf gefallen wäre (kein Witz!), hab ich mir doch mal die Sache mit der Wohngebäudeversicherung genauer angesehen. Und was soll ich sagen? Da gibt’s echt Sachen, die NICHT drin sind! Man glaubt es kaum.
Zum Beispiel: Photovoltaik. Dachte ich immer, ist mitversichert. Pustekuchen! Die Module, die Montage, alles extra. Also, Augen auf beim Versicherungsabschluss! Ich hab jetzt zum Glück eine extra Photovoltaikversicherung, aber wer denkt denn an sowas?
Und dann der Klassiker: Vorsatz. Klar, wenn ich mein Haus absichtlich abfackel, zahlt keiner. Logisch, oder? Aber was ist, wenn… keine Ahnung… mein leicht pyromanisch veranlagter Neffe zu Besuch ist? (Spaß, ich hab keinen pyromanischen Neffen. Hoffentlich.) Da muss man sich echt mal schlau machen, wo die Grenzen sind.
Krieg und Atomkraftwerke. Okay, das ist verständlich. Wer rechnet schon damit? Wobei… in der heutigen Zeit… Naja, lassen wir das. Angeblich kann man das aber extra versichern. Wer’s braucht…
Und dann noch was: Mangelhafte Bauausführung! Stell dir vor, dein Keller wird feucht, weil die Abdichtung Mist ist. Und die Versicherung sagt: Pech gehabt! Da ist dann wohl eher der Bauunternehmer dran. Bei uns im Haus war mal was mit dem Dach, da hat’s ewig gedauert, bis klar war, wer zahlen muss. Ein ewiges Hin und Her!
Ach ja, und Abnutzung. Klar, wenn die Dachziegel nach 30 Jahren brüchig sind, zahlt die Versicherung nicht. Aber wo fängt „normale Abnutzung“ an? Und wer muss das beweisen? Ich? Manchmal denk ich echt, Versicherungen sind ein Buch mit sieben Siegeln.
Also, mein Tipp: Unbedingt das Kleingedruckte lesen! Und am besten jemanden fragen, der sich damit auskennt. Sonst steht man am Ende da, wenn’s drauf ankommt, und guckt in die Röhre.
#Nicht Versichert #Versicherung #WohngebäudeKommentar zur Antwort:
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