Was ist bei einer Unfallversicherung nicht versichert?

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Klare Grenzen existieren beim Versicherungsschutz von Unfällen. Selbstverschuldete Ereignisse unter Einfluss von psychischen Störungen oder kriminellen Handlungen sind ebenso ausgeschlossen wie Schäden durch Kriegshandlungen. Die individuelle Police regelt die genauen Ausschlusskriterien.

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Unfallversicherung: Wo der Schutz endet – Ein Überblick über Ausschlüsse

Die Unfallversicherung ist ein wichtiger Baustein der persönlichen Vorsorge. Sie springt ein, wenn ein Unfall zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden führt. Doch so wichtig sie auch ist, sie bietet nicht in jedem Fall Schutz. Es gibt klare Grenzen, wann die Unfallversicherung nicht leistet. Wer diese kennt, kann besser einschätzen, wo zusätzlicher Schutzbedarf besteht.

Grundsätzlich gilt: Die Unfallversicherung leistet bei Unfällen, die zu dauerhaften Schäden führen. Doch was genau ist ein Unfall, und welche Ereignisse sind von vornherein ausgeschlossen?

Die Definition eines Unfalls ist entscheidend. Im Allgemeinen definiert die Unfallversicherung einen Unfall als ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung führt. Diese Definition grenzt den Schutzbereich bereits ein. Erkrankungen, altersbedingte Verschleißerscheinungen oder allmähliche Schädigungen fallen in der Regel nicht unter den Unfallversicherungsschutz.

Die häufigsten Ausschlüsse im Überblick:

  • Selbstverschuldete Unfälle unter Einfluss von Substanzen: Ein Unfall, der durch Alkohol- oder Drogenkonsum verursacht wird, ist in den meisten Fällen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die genauen Promillegrenzen oder die Definition von “Drogenkonsum” sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt.

  • Unfälle aufgrund psychischer Störungen oder Bewusstseinsstörungen: Auch Unfälle, die auf psychische Erkrankungen wie beispielsweise eine Psychose oder epileptische Anfälle zurückzuführen sind, sind in der Regel ausgeschlossen. Die Begründung liegt darin, dass die Gesundheitsschädigung nicht ausschließlich auf ein äußeres Ereignis zurückzuführen ist, sondern auf die bestehende Vorerkrankung.

  • Unfälle durch kriminelle Handlungen: Wer vorsätzlich eine Straftat begeht und dabei einen Unfall erleidet, kann in der Regel nicht mit Leistungen aus der Unfallversicherung rechnen.

  • Krieg, innere Unruhen und Terrorismus: Schäden, die durch Kriegshandlungen, innere Unruhen oder Terrorismus verursacht werden, sind fast immer von der Unfallversicherung ausgeschlossen. In solchen Fällen greifen andere staatliche Hilfssysteme.

  • Berufliche Risiken bei bestimmten Tätigkeiten: Einige Berufe bergen ein besonders hohes Unfallrisiko. Versicherungsnehmer in diesen Berufen müssen oft mit höheren Beiträgen oder spezifischen Ausschlüssen rechnen. Das gilt beispielsweise für Extremsportler oder Personen, die in gefährlichen Umgebungen arbeiten.

  • Bestimmte Sportarten und Freizeitaktivitäten: Nicht jede Sportart ist automatisch mitversichert. Extremsportarten wie Base Jumping, Free Climbing oder bestimmte Formen des Motorsports können ausgeschlossen sein oder bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung mit dem Versicherer. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, um herauszufinden, welche Aktivitäten abgedeckt sind.

  • Infektionskrankheiten und deren Folgen: Unfälle, die durch Infektionen verursacht werden, sind in der Regel nicht versichert. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn die Infektion Folge einer versicherten Unfallverletzung ist.

Wichtig: Das Kleingedruckte lesen!

Die genauen Ausschlusskriterien sind in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) und in der individuellen Police festgelegt. Es ist unerlässlich, diese Bedingungen vor Vertragsabschluss sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten den Versicherer zu kontaktieren. Vergleichen Sie verschiedene Angebote und achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf den Leistungsumfang und die Ausschlüsse.

Fazit:

Die Unfallversicherung bietet wichtigen Schutz, aber es gibt klare Grenzen. Wer diese kennt, kann seinen Versicherungsschutz optimal an seine individuellen Bedürfnisse anpassen und sich gegebenenfalls durch andere Versicherungen zusätzlich absichern. Die sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen und die Beratung durch einen Experten sind dabei unerlässlich. Vergessen Sie nicht: Wissen ist der beste Schutz!