Muss der Vermieter die Kosten für eine Rohrverstopfung bezahlen?

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Verstopfte Rohre sind grundsätzlich Sache des Vermieters. Er muss für die Instandhaltung sorgen und die Kosten tragen. Verschuldet der Mieter die Verstopfung nachweislich, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen.

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Rohr verstopft: Wer zahlt die Zeche? Ein Ratgeber für Mieter und Vermieter

Eine Rohrverstopfung ist der Albtraum jeder Wohnung. Plötzlich läuft das Wasser nicht mehr ab, unangenehme Gerüche breiten sich aus und im schlimmsten Fall droht sogar ein Wasserschaden. Doch wer ist in solchen Fällen zuständig und wer muss die Kosten tragen? Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich, was auch die Abwasserleitungen umfasst. Aber es gibt Ausnahmen, die sowohl für Mieter als auch Vermieter wichtig zu kennen sind.

Die Grundregel: Der Vermieter ist zuständig

Laut Gesetzgeber ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten und Mängel zu beheben. Das bedeutet auch, dass er für die Instandhaltung und Reparatur der Abwasserleitungen verantwortlich ist. Entsteht eine Verstopfung, muss der Vermieter also in der Regel die Kosten für die Beseitigung tragen. Er muss sich um die Beauftragung eines Fachmanns kümmern und die Rechnung begleichen.

Wann der Mieter in der Pflicht steht

Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Wenn der Mieter die Verstopfung nachweislich verursacht hat, kann er für die Kosten haftbar gemacht werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verstopfung durch unsachgemäße Nutzung der Abwasserleitungen entstanden ist. Beispiele hierfür sind:

  • Unsachgemäße Entsorgung: Essensreste, Hygieneartikel (wie Feuchttücher, Binden, Tampons), Katzenstreu, Öle oder Fette im Abfluss.
  • Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel: Aggressive Reiniger können die Rohre beschädigen und Verstopfungen begünstigen.
  • Einbringen von Fremdkörpern: Spielzeug, Textilien oder andere Gegenstände, die in den Abfluss gelangen und eine Verstopfung verursachen.

Beweislast und Schadensersatz

Der Vermieter muss in diesem Fall nachweisen, dass der Mieter die Verstopfung tatsächlich verursacht hat. Dies kann beispielsweise durch Zeugenaussagen, Fotos oder eine Expertise des Sanitärfachmanns erfolgen. Gelingt ihm dieser Nachweis, kann er vom Mieter Schadensersatz verlangen, der die Kosten für die Rohrreinigung umfasst.

Was tun im Fall einer Verstopfung?

  • Mieter: Informieren Sie umgehend Ihren Vermieter über die Verstopfung. Versuchen Sie nicht, die Verstopfung selbst mit chemischen Reinigern zu beheben, da diese die Rohre beschädigen können. Dokumentieren Sie den Zustand der Verstopfung und die Umstände, die dazu geführt haben könnten.
  • Vermieter: Kümmern Sie sich schnellstmöglich um die Beseitigung der Verstopfung. Beauftragen Sie einen Fachmann und klären Sie die Ursache der Verstopfung ab. Dokumentieren Sie die Kosten und erstellen Sie gegebenenfalls einen Nachweis für die Verantwortlichkeit des Mieters.

Vorbeugen ist besser als Nachsorgen

Um Rohrverstopfungen vorzubeugen, sollten sowohl Mieter als auch Vermieter einige einfache Regeln beachten:

  • Mieter: Achten Sie auf eine sachgemäße Nutzung der Abwasserleitungen und vermeiden Sie die Entsorgung von Gegenständen, die Verstopfungen verursachen können. Verwenden Sie regelmäßig einen Siebeinsatz im Spülbecken und reinigen Sie diesen regelmäßig.
  • Vermieter: Sorgen Sie für eine regelmäßige Wartung der Abwasserleitungen und informieren Sie Ihre Mieter über die korrekte Nutzung der Abflüsse.

Fazit

Die Frage, wer bei einer Rohrverstopfung die Kosten trägt, ist nicht immer einfach zu beantworten. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Abwasserleitungen verantwortlich. Hat der Mieter die Verstopfung jedoch nachweislich verursacht, kann er für die Kosten haftbar gemacht werden. Eine offene Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter, die Einhaltung der oben genannten Regeln und eine frühzeitige Information im Fall einer Verstopfung können dazu beitragen, Streitigkeiten zu vermeiden und die Situation schnell und unkompliziert zu lösen.