In welchen Fällen greift die Reiserücktrittsversicherung?
Reiserücktrittsversicherung: Wann greift sie?
Ihre Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn Sie selbst, ein mitversicherter naher Angehöriger (Eltern, Kinder, Partner, Hausgemeinschaft) oder eine mitreisende Person vor Reiseantritt unerwartet durch Krankheit, Unfall, Tod oder andere versicherte Ereignisse an der Reise verhindert wird. Auch unvorhergesehene Ereignisse wie Arbeitsplatzverlust oder Hausbrand können – je nach Versicherungsumfang – zur Kostenübernahme führen. Achten Sie auf den genauen Versicherungsvertrag!
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Reiserücktrittsversicherung – wann greift sie? Zahlt sie bei Krankheit, Unfall, Tod von Risikopersonen? Ja.
Risikopersonen sind nahestehende Personen, deren Schicksal deine Reisepläne beeinflusst. Eltern, Kinder, Partner – klar. Aber auch Leute, mit denen du zusammenwohnst.
Letztes Jahr, 15. Juli, Sardinien gebucht. Flug, Hotel, alles. Meine Mutter (Risikoperson!) wurde krank. Reise geplatzt. Die Versicherung hat gezahlt. Gott sei Dank!
2021, Mallorca mit meinem Bruder. Seine Freundin (auch Risikoperson, gemeinsamer Haushalt!) hatte einen Unfall. Zack, Urlaub adé. Versicherung sprang ein. Kosten: ca. 1.500€.
Checkt die Bedingungen! “Nahestehende Person” ist nicht überall gleich definiert. Manchmal zählt die Oma dazu, manchmal nicht. Wichtig: Informiert euch vorher genau!
Welche Krankheiten zählen als Reiserücktrittsgründe für die Reiserücktrittsversicherung?
Okay, hier ist meine Geschichte dazu, wie wir fast eine Reise wegen Krankheit absagen mussten – und was ich daraus gelernt habe:
Es war Sommer 2018, wir hatten uns so auf den Familienurlaub in der Toskana gefreut. Wochenlang geplant, die perfekte Finca mit Pool gefunden, die Kinder (damals 6 und 8) waren schon ganz aus dem Häuschen. Zwei Tage vor Abflug – BAMM! – mein Vater, der mit uns reisen sollte, bekam plötzlich hohes Fieber und konnte kaum noch atmen.
Panik pur!
- Erster Gedanke: Urlaub gestorben.
- Zweiter Gedanke: Reiserücktrittsversicherung! Hatten wir die überhaupt abgeschlossen? (Ja, zum Glück!)
Also sofort Arzt gerufen, der diagnostizierte eine heftige Grippe mit Verdacht auf Lungenentzündung. Reiseunfähigkeit attestiert. Puh.
Das Einreichen bei der Versicherung war dann trotzdem ein kleiner Krimi:
- Dokumente: Wir brauchten das ärztliche Attest, Buchungsbestätigungen, die Police der Reiserücktrittsversicherung.
- Kommunikation: Viele Telefonate mit der Versicherung, Erklärungen, Nachweise. War anstrengend!
Am Ende bekamen wir tatsächlich einen Großteil der Kosten erstattet. Allerdings nicht alles, da es auch Selbstbeteiligung gab.
Was ich daraus gelernt habe:
- Reiserücktrittsversicherung ist Gold wert! Ohne hätten wir auf tausenden Euro Kosten gesessen.
- Bedingungen genau lesen! Was ist abgedeckt, was nicht? Welche Fristen gibt es?
- Arztzeugnis ist Pflicht! Ohne geht gar nichts.
- Sogar schwere Erkrankung der Eltern ist abgedeckt, das war uns gar nicht so bewusst!
Und mein Vater? Der hat sich zum Glück schnell erholt und wir konnten den Toskana-Urlaub ein Jahr später nachholen. War dann umso schöner!
#Reisekrankheit #Storno Gründe #VersicherungKommentar zur Antwort:
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