Was passiert, wenn man einen E-Scooter ohne Kennzeichen fährt?

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Das Fahren eines E-Scooters ohne gültiges Kennzeichen zieht ein Bußgeld nach sich. Ohne Straßenzulassung kann es sogar noch teurer werden, während eine abgelaufene Betriebserlaubnis ebenfalls Kosten verursacht. Wer am falschen Ende spart, riskiert also empfindliche Strafen und sollte sich vor Fahrtantritt informieren.

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E-Scooter ohne Kennzeichen: Ein teures Vergnügen

Die Elektromobilität boomt, und der E-Scooter hat sich als beliebtes Fortbewegungsmittel etabliert. Doch wer sich unbedacht in den Verkehr stürzt, riskiert empfindliche Strafen. Ein besonders häufiges Vergehen ist das Fahren ohne das vorgeschriebene Kennzeichen. Doch was passiert eigentlich genau, wenn man seinen E-Scooter ohne Kennzeichen bewegt? Die Antwort ist komplexer als ein simples “Bußgeld”.

Die Rechtslage: Ein Überblick

Die rechtliche Situation für E-Scooter ist in Deutschland vergleichsweise neu und noch nicht in allen Details geklärt. Die grundlegende Regelung findet sich in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Ein E-Scooter benötigt, um im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu sein, eine Betriebserlaubnis und ein amtliches Kennzeichen. Fehlt eines davon, begeht man eine Ordnungswidrigkeit.

Die Konsequenzen:

Das bloße Fahren ohne Kennzeichen wird mit einem Bußgeld geahndet. Die Höhe der Strafe ist abhängig von verschiedenen Faktoren und kann je nach Bundesland und Ermessen des Beamten variieren. Man kann mit einem Bußgeld zwischen 25 und 70 Euro rechnen. In besonders krassen Fällen oder bei Wiederholungstätern können die Strafen deutlich höher ausfallen.

Darüber hinaus drohen aber noch weitere Konsequenzen:

  • Fehlende Betriebserlaubnis: Ist der E-Scooter überhaupt nicht zugelassen, also keine Betriebserlaubnis vorhanden, so handelt es sich um eine deutlich schwerwiegendere Ordnungswidrigkeit. Hier können Bußgelder im dreistelligen Bereich fällig werden. Zusätzlich kann die Polizei den E-Scooter sicherstellen.

  • Abgelaufene Betriebserlaubnis: Auch eine abgelaufene Betriebserlaubnis führt zu einem Bußgeld. In diesem Fall sollte man schnellstmöglich die Erneuerung beantragen, um weitere Strafen zu vermeiden.

  • Versicherungsschutz: Ohne Kennzeichen ist der Versicherungsschutz in der Regel nicht gewährleistet. Bei einem Unfall trägt man dann die volle Schadenshaftung selbst, was im schlimmsten Fall existenzbedrohende finanzielle Konsequenzen haben kann.

  • Punkte in Flensburg: Obwohl das Fahren ohne Kennzeichen in der Regel nicht mit Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg geahndet wird, sollte man sich dessen bewusst sein, dass andere Verstöße während der Fahrt – wie z.B. Rotlichtverstöße – zusätzliche Punkte nach sich ziehen können.

Fazit:

Das Sparen am Kennzeichen für den E-Scooter ist ein riskantes Unterfangen. Die Kosten für ein Kennzeichen sind im Vergleich zu den möglichen Bußgeldern und weiteren finanziellen Folgen verschwindend gering. Vor der ersten Fahrt sollte man daher unbedingt sicherstellen, dass der E-Scooter ordnungsgemäß zugelassen und mit dem vorgeschriebenen Kennzeichen versehen ist. Im Zweifelsfall sollte man sich bei der zuständigen Behörde oder einer Fachwerkstatt informieren. Nur so kann man unnötige Kosten und Ärger vermeiden und die Fahrt mit dem E-Scooter sicher und legal genießen.

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