Wer zahlt den Gutachter bei Feuchtigkeit?

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Bei Feuchtigkeitsproblemen in Mietobjekten trägt in der Regel der Vermieter oder die Hausverwaltung die Kosten für den Gutachter. Dies gilt insbesondere dann, wenn Baumängel oder Instandhaltungsmängel ursächlich für den Schimmelbefall sind. In diesen Fällen ist es ihre Pflicht, die Ursache zu beheben und somit auch die Expertise eines Sachverständigen zu finanzieren.

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Wer trägt die Kosten für den Gutachter bei Feuchtigkeitsschäden? – Ein Überblick

Feuchtigkeitsschäden in Mietwohnungen sind ärgerlich und können gesundheitsschädliche Folgen haben. Steht ein Gutachter zur Klärung der Ursache an, stellt sich schnell die Frage: Wer übernimmt die Kosten? Die Antwort ist leider nicht immer eindeutig und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Die Regel: Vermieter trägt die Kosten – aber mit Einschränkungen

Grundsätzlich gilt: Bei Feuchtigkeitsschäden, die auf Mängel der Bausubstanz oder auf mangelnde Instandhaltung durch den Vermieter zurückzuführen sind, trägt dieser die Kosten für den Gutachter. Dies ergibt sich aus seiner Verpflichtung, für einen mangelfreien Wohnraum zu sorgen (§ 535 BGB). Ist beispielsweise Schimmelbefall aufgrund von Undichtigkeiten in der Dachkonstruktion oder defekter Abwasserleitungen entstanden, muss der Vermieter nicht nur den Schaden beheben, sondern auch die Kosten für die Begutachtung durch einen Sachverständigen übernehmen. Gleiches gilt für Feuchtigkeitsschäden, die auf einen Mangel bei der Bauausführung zurückgehen.

Die Ausnahme: Mieterverschulden

Die Kostenübernahme durch den Vermieter entfällt jedoch, wenn der Mieter den Schaden selbst verursacht hat. Beispielsweise bei unsachgemäßem Lüften, durch den Betrieb von raumluftfeuchtigkeitserzeugenden Geräten ohne ausreichende Belüftung oder durch grob fahrlässiges Handeln. In solchen Fällen trägt der Mieter die Kosten für den Gutachter selbst. Hier ist eine genaue Prüfung der Ursache durch den Sachverständigen unerlässlich, um die Verantwortlichkeit eindeutig zu klären.

Graubereich: Ungeklärte Ursachen

Schwieriger wird es, wenn die Ursache des Feuchtigkeitsschadens unklar ist. Es kann dann zu einem Streit zwischen Mieter und Vermieter kommen, wer die Kosten des Gutachtens trägt. In solchen Fällen empfiehlt sich ein klärendes Gespräch. Eine einvernehmliche Lösung, z.B. die anteilige Kostenübernahme, ist oft die effizienteste Methode. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann ein gerichtliches Verfahren notwendig werden.

Was der Gutachterbericht leisten sollte:

Ein qualifiziertes Gutachten sollte nicht nur die Ursache des Feuchtigkeitsschadens benennen, sondern auch die Schadenshöhe und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen detailliert beschreiben. Dies ist wichtig, um die Kosten für die Sanierung zu beziffern und die Verantwortlichkeiten klar zu definieren.

Fazit:

Die Frage der Kostenübernahme für den Gutachter bei Feuchtigkeitsschäden ist komplex und hängt stark vom Einzelfall ab. Im Zweifelsfall sollte man sich frühzeitig an einen Mieterschutzverein oder einen Rechtsanwalt wenden, um seine Rechte zu wahren. Eine frühzeitige Klärung der Ursache und der Verantwortlichkeiten ist in jedem Fall empfehlenswert, um langwierige Streitigkeiten und zusätzliche Kosten zu vermeiden.