Wer haftet bei nassem Keller?

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Die Frage, wer haftet bei nassem keller, richtet sich nach der Schadensursache. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden am Gebäude wie feuchte Wände, Estrich oder Heizungsanlagen nach einem Leitungswasserschaden. Bei zerstörten Möbeln oder Waschmaschinen greift stattdessen die Hausratversicherung des Bewohners. Normale Verträge decken Schäden durch Starkregen oder Hochwasser in der Grundabsicherung nicht ab.
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Wer haftet bei nassem Keller: Gebäude- vs. Hausratversicherung

Ein feuchter Keller bedroht die Gebäudesubstanz und zerstört wertvolles Eigentum der Bewohner. Das richtige Wissen über wer haftet bei nassem keller schützt Eigentümer und Mieter vor enormen finanziellen Belastungen. Klare Zuständigkeiten verhindern langwierige Streitigkeiten mit Versicherungen im Ernstfall. Erfahren Sie alles Wichtige zum optimalen Schutz Ihrer Immobilie.

Die richtige Versicherung bei einem nassen Keller finden

Bei einem nassen Keller hängt die Haftung und Kostenübernahme in der Regel davon ab, wie das Wasser eingedrungen ist und welche Gegenstände beschädigt wurden. Grundsätzlich teilen sich Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung die Zuständigkeit, während Naturgefahren einen speziellen feuchter keller versicherung wer zahlt erfordern.

Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude selbst auf - dazu zählen feuchte Wände, beschädigter Estrich, Leitungen oder die Heizungsanlage nach einem Leitungswasserschaden. Rund 59 Prozent der Wohngebäude in Deutschland verfügen über eine Absicherung gegen Elementarschäden, doch bei reinen wasserschaden im keller gebäudeversicherung greift die normale Gebäudeversicherung unabhängig von diesem Zusatzbaustein. Wenn jedoch Möbel, Waschmaschinen oder eingelagerte Kisten im Keller zerstört werden, greift stattdessen die Hausratversicherung des jeweiligen Bewohners oder Mieters.

Wann die Gebäudeversicherung und wann die Hausratversicherung zahlt

Die genaue Unterscheidung zwischen Gebäude- und Hausratversicherung entscheidet darüber, wer am Ende auf den Kosten für die Sanierung oder den Ersatz von Gegenständen sitzen bleibt. Ein klarer Überblick hilft dabei, im Schadenfall die richtigen Schritte einzuleiten und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Schutz für die Bausubstanz durch die Gebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung deckt alle fest mit dem Haus verbundenen Bestandteile ab. Nach einem Rohrbruch im Keller übernimmt der Versicherer die Kosten für die professionelle Mauertrocknung, die Schimmelbeseitigung sowie die Wiederherstellung von Böden und Wänden. Wichtig ist jedoch, dass der Schaden unverzüglich gemeldet wird und keine grobe Fahrlässigkeit bei der regelmäßigen Instandhaltung von Rohren und Leitungen vorliegt.

Absicherung des Inventars durch die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt das persönliche Eigentum im Kellerabteil. Wenn Waschmaschinen, Fahrräder oder gelagerte Gegenstände durch ausgetretenes Leitungswasser beschädigt werden, leistet der Versicherer Entschädigung zum Wiederbeschaffungswert. Allerdings schützt die Hausratversicherung standardmäßig nicht vor Schäden durch Starkregen oder von außen eindringendes Wasser, es sei denn, ein erweiterter Elementarschutz wurde im Vertrag vereinbart.

Das Problem mit Starkregen, Hochwasser und Grundwasser

Normale Versicherungsverträge decken Schäden durch Starkregen oder Hochwasser in der Grundabsicherung nicht ab. Statistiken zu Naturgefahren zeigen, dass Naturgefahrenschäden allein im ersten Halbjahr eines Jahres erhebliche Summen im dreistelligen Millionenbereich erreichen können, was die Relevanz einer passenden Absicherung für Hausbesitzer und Mieter massiv unterstreicht. [2]

Wer sich gegen Wasser im Keller nach heftigen Unwettern oder Rückstau in der Kanalisation absichern will, benötigt zwingend einen zusätzlichen Elementarschutz in seiner Gebäude- oder Hausratversicherung. Ohne diesen Baustein bleiben die Kosten für das Abpumpen und die Sanierung meist beim Eigentümer hängen. Ein wesentlicher Sonderfall ist zudem aufsteigendes Grundwasser, welches nach den üblichen Versicherungsbedingungen weder in der Grunddeckung noch im Standard-Elementarschutz abgesichert ist, da hier oft bauliche Mängel oder eine unzureichende Abdichtung des Kellers vorliegen.

Vergleich der Versicherungsarten bei Kellerschäden

Je nachdem, welcher Teil des Kellers beschädigt wurde und wodurch das Wasser eingedrungen ist, greifen völlig unterschiedliche Versicherungen. Hier ist der direkte Vergleich der Zuständigkeiten.

Wohngebäudeversicherung

  • Leitungswasser durch Rohrbruch sowie Elementarschäden (nur mit Zusatzbaustein)
  • Wände, Estrich, Böden, Heizungsanlagen und fest verbaute Leitungen
  • Eigentümer des Gebäudes (in Mietshäusern über Nebenkosten umlagert)
  • Kein Schutz für persönliche Möbel oder Gegenstände im Keller

Hausratversicherung

  • Leitungswasser im Keller sowie Elementarschäden (falls im Tarif eingeschlossen)
  • Möbel, Waschmaschinen, Fahrräder, Vorräte und persönliche Kisten
  • Mieter und Eigentümer für ihren eigenen Hausrat
  • Keinerlei Übernahme von Kosten für Wände, Böden oder Reparaturen am Haus

Elementarschadenversicherung

  • Starkregen, Überschwemmung, Rückstau und Lawinen
  • Schäden am Gebäude und Hausrat durch Naturkatastrophen
  • Zusatzbaustein für Gebäude- und Hausratbesitzer
  • Greift in der Regel nicht bei reinem Grundwasser ohne Oberflächenüberflutung
Um eine vollständige Absicherung zu erreichen, sollten Eigentümer und Mieter prüfen, ob neben der Basispolice auch der Elementarschutz integriert ist. Während die Gebäudeversicherung die Immobilie schützt, sichert die Hausratversicherung das eigene Hab und Gut ab.

Wasserschaden im Keller nach Starkregen in Berlin

Thomas, ein 42-jähriger Buchhalter aus Berlin, wollte nach einem heftigen Sommergewitter im Juli im Keller nachschauen und fand einen halben Meter stehendes Wasser vor. Kartons mit alten Erinnerungsstücken und die Waschmaschine standen komplett unter Wasser.

Er meldete den Schaden sofort seiner Hausratversicherung, erlebte jedoch eine böse Überraschung: Da er keinen Elementarschutz vereinbart hatte, lehnte die Versicherung die Kostenübernahme für die zerstörten Möbel und Geräte ab.

Nach intensiver Prüfung stellte sich heraus, dass das Wasser durch heftigen Starkregen und Rückstau aus dem Kanal eingedrungen war. Die Gebäudeversicherung des Vermieters übernahm zwar die Trocknung der Kellerwände, aber sein eigener Hausrat war unversichert.

Aus diesem Fehler lernte Thomas und schloss im darauffolgenden Monat den passenden Elementarschutz für seine Hausratversicherung ab. Er investierte zudem in eine funktionierende Rückstausicherung, um künftige Schäden zu verhindern.

Erfahren Sie mehr dazu und lesen Sie unseren Beitrag darüber, wer ist für feuchte Keller zuständig?

Verwandte Fragen

Wer zahlt, wenn Grundwasser in den Keller drückt?

Aufsteigendes Grundwasser ohne vorherige Oberflächenüberflutung ist nach den üblichen Versicherungsbedingungen weder in der Grunddeckung noch im Standard-Elementarschutz versichert. In solchen Fällen bleiben die Kosten meist beim Eigentümer, es sei denn, es liegt ein nachweisbarer Baumangel vor.

Zahlt die Versicherung bei offenem Kellerfenster während eines Unwetters?

Wenn ein Kellerfenster während eines Sturms oder Regens offen gelassen wurde und dadurch Wasser eindringt, werten Versicherer dies oft als grobe Fahrlässigkeit. In diesem Fall kann die Leistung gekürzt oder komplett verweigert werden.

Habe ich als Mieter Anspruch auf Mietminderung bei einem nassen Keller?

Ja, wenn der Keller als vertraglich zugesicherter Nebenraum durch den Wasserschaden unbrauchbar wird, liegt ein Mangel vor. Mieter können die Miete vorübergehend mindern, müssen den Schaden dem Vermieter jedoch unverzüglich anzeigen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Gebäude- und Hausratversicherung trennen

Die Gebäudeversicherung zahlt für Wände und Böden, während die Hausratversicherung für persönliche Gegenstände im Keller aufkommt.

Elementarschutz gegen Starkregen ist essenziell

Rund 59 Prozent der Wohngebäude in Deutschland sind mit Elementarschutz versichert; ohne diesen Baustein bleiben Schäden durch Starkregen unversichert. [3]

Wartungspflicht beachten

Rückstauklappen und Fenster müssen regelmäßig gewartet beziehungsweise bei Unwetter geschlossen werden, um Leistungskürzungen zu vermeiden.

Referenzquellen

  • [2] Gdv - Statistiken zu Naturgefahren zeigen, dass Naturgefahrenschäden allein im ersten Halbjahr eines Jahres erhebliche Summen im dreistelligen Millionenbereich erreichen können, was die Relevanz einer passenden Absicherung für Hausbesitzer und Mieter massiv unterstreicht.
  • [3] Br - Rund 59 Prozent der Wohngebäude in Deutschland sind mit Elementarschutz versichert; ohne diesen Baustein bleiben Schäden durch Starkregen unversichert.