Wann zahlt die Gebäudeversicherung bei Wasserschaden nicht?

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Gebäudeversicherungen übernehmen nicht Schäden durch Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Überschwemmungen oder Erdrutsche, wenn diese nicht im Versicherungsvertrag explizit mitversichert sind. Andere Ursachen für Wasserschaden, die nicht abgedeckt sind, können im Einzelfall unterschiedlich definiert sein.
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Wann zahlt die Gebäudeversicherung nicht bei Wasserschaden?

Eine Gebäudeversicherung bietet zwar Schutz vor einer Vielzahl von Schäden, jedoch gibt es bestimmte Umstände, unter denen sie nicht für Wasserschaden aufkommt.

Elementarereignisse

Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel keine Schäden ab, die durch Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Überschwemmungen oder Erdrutsche verursacht werden. Diese Schäden müssen in der Regel durch separate Elementarversicherung abgedeckt sein.

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Wasserschaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers verursacht wurde. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Wasserhahn versehentlich offen gelassen oder ein Rohr absichtlich beschädigt wird.

Schäden durch Frost

Wasserschäden, die durch Frost verursacht werden, sind in der Regel nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Dazu zählen Schäden an Rohren, Wasserhähnen und anderen Wasserleitungen.

Schäden an Außenanlagen

Die Gebäudeversicherung zahlt in der Regel nicht für Schäden an Außenanlagen, die durch Wasserschaden verursacht werden. Dies kann beispielsweise Schäden an Terrassen, Wegen oder Gartenmauern umfassen.

Schäden an nicht versicherten Gegenständen

Die Gebäudeversicherung deckt nur Schäden an versicherten Gegenständen ab, wie etwa dem Gebäude selbst und den darin befindlichen Inventar. Für Schäden an nicht versicherten Gegenständen, wie z. B. Kleidung, Elektronik oder Möbel, kommt die Versicherung nicht auf.

Verschleiß und Alterung

Wasserschäden, die durch normale Abnutzung oder Alterung verursacht werden, sind in der Regel nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Dies kann beispielsweise Schäden an Rohren oder Wasserhähnen umfassen, die im Laufe der Zeit abgenutzt sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen, unter denen die Gebäudeversicherung nicht für Wasserschaden aufkommt, je nach Versicherer und Versicherungsvertrag variieren können. Daher ist es unerlässlich, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen und im Zweifelsfall den Versicherer zu kontaktieren.