Wie viel Strafe hat man, wenn man den Ausweis nicht dabei hat?

9 Sicht

Es besteht in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, den Personalausweis bei sich zu tragen. Dementsprechend ist auch keine Strafe für das Nichtmitführen vorgesehen.

Kommentar 0 mag

Absolut! Hier ist ein Artikel, der das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet und sicherstellt, dass er sich von anderen Quellen abhebt:

Der vergessene Ausweis: Keine Strafe, aber viele Unannehmlichkeiten

In Deutschland ist der Personalausweis ein allgegenwärtiges Dokument. Fast jeder Bürger über 16 Jahre besitzt ihn. Doch was passiert, wenn man ihn einmal zu Hause vergisst? Anders als viele vielleicht vermuten, droht keine direkte Strafe, wenn man den Ausweis nicht “am Mann” hat. Das deutsche Recht sieht keine generelle Mitführpflicht vor.

Keine Mitführpflicht, aber eine Ausweispflicht

Es ist wichtig, zwischen Mitführpflicht und Ausweispflicht zu unterscheiden. Die Ausweispflicht besagt, dass man grundsätzlich verpflichtet ist, auf Verlangen einer dazu befugten Behörde (z.B. Polizei, Zoll) seine Identität nachzuweisen. Das bedeutet aber nicht, dass man den Ausweis immer dabeihaben muss. Es reicht, wenn man ihn “vorzeigen” kann, also beispielsweise zu Hause abholt und später vorlegt.

Wo es knifflig werden kann

Obwohl keine Strafe droht, kann das Fehlen des Ausweises in bestimmten Situationen zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen:

  • Polizeikontrolle: Bei einer Polizeikontrolle kann die fehlende Ausweismöglichkeit dazu führen, dass die Beamten die Identität auf andere Weise feststellen müssen. Das kann zu Verzögerungen und im schlimmsten Fall zur Mitnahme auf die Wache führen, um die Identität zweifelsfrei zu klären.
  • Behördengänge: Viele Behördengänge erfordern die Vorlage eines Ausweises. Ohne Ausweis kann die Bearbeitung verweigert oder verzögert werden.
  • Vertragsabschlüsse: Bei Vertragsabschlüssen (z.B. Handyvertrag, Mietvertrag) ist der Ausweis oft unerlässlich.
  • Altersnachweis: In Situationen, in denen das Alter nachgewiesen werden muss (z.B. beim Kauf von Alkohol oder Tabakwaren), kann das Fehlen des Ausweises problematisch sein.
  • Reisen: Auch wenn innerhalb der EU oft der Personalausweis ausreicht, ist es ratsam, ihn bei Reisen ins Ausland dabei zu haben, um sich ausweisen zu können.

Sonderfälle und Ausnahmen

Es gibt bestimmte Situationen, in denen das Vorzeigen eines Ausweises zwingend erforderlich ist. Dazu gehören beispielsweise:

  • Grenzübertritte: Bei der Einreise nach Deutschland muss man sich ausweisen können.
  • Aufenthalt in bestimmten Einrichtungen: In manchen Einrichtungen (z.B. Justizvollzugsanstalten) kann eine Ausweispflicht bestehen.

Fazit: Besser haben als brauchen

Auch wenn das Nichtmitführen des Ausweises in Deutschland nicht mit einer direkten Strafe geahndet wird, kann es in vielen Situationen zu erheblichen Problemen und Verzögerungen führen. Es ist daher ratsam, den Ausweis – oder zumindest eine Kopie davon – stets bei sich zu tragen, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden.