Wie tief darf ein Auto maximal sein?

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Die Tieferlegung eines Autos ist ein beliebtes Mittel zur Individualisierung. Während viele auf eine sportlichere Optik und verbessertes Handling setzen, gibt es keine gesetzliche Mindesthöhe für die Bodenfreiheit. Der TÜV Nord betont, dass der Gesetzgeber hierzu keine konkreten Vorgaben macht, was Spielraum für persönliche Präferenzen lässt.

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Tieferlegung: Wie tief darf mein Auto eigentlich sein?

Die Tieferlegung des eigenen Fahrzeugs ist ein beliebter Tuning-Trend. Ein tiefergelegter Wagen wirkt oft sportlicher und dynamischer, und manche Fahrer versprechen sich auch ein verbessertes Fahrverhalten. Doch die Frage nach der zulässigen Tieferlegung ist komplexer als man zunächst annimmt. Es existiert nämlich keine gesetzlich festgelegte Mindestbodenfreiheit. Im Gegensatz zu anderen technischen Veränderungen am Fahrzeug, wie beispielsweise der Motorleistung, existiert keine explizite Zahl in Millimetern, die die zulässige Tieferlegung begrenzt.

Das bedeutet jedoch nicht, dass man sein Auto beliebig tief legen darf. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt zwar keine Mindestbodenfreiheit vor, jedoch müssen Fahrzeuge weiterhin die Anforderungen an die Verkehrssicherheit erfüllen. Und hier liegt der Knackpunkt. Eine zu extreme Tieferlegung kann die Verkehrssicherheit gravierend beeinträchtigen und zu einem Prüfungsvermerk beim TÜV oder DEKRA führen.

Welche Faktoren beeinflussen die zulässige Tieferlegung?

  • Fahrwerksgeometrie: Eine zu starke Tieferlegung kann die Fahrwerksgeometrie negativ beeinflussen. Das kann zu einem instabilen Fahrverhalten, erhöhtem Verschleiß an Reifen und Fahrwerksteilen sowie einem erhöhten Unfallrisiko führen. Negative Spur- und Sturzwerte sind typische Folgen, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen.

  • Bodenfreiheit: Die verbleibende Bodenfreiheit muss ausreichend sein, um Fahrbahnunebenheiten wie Schlaglöcher oder Bordsteine zu überwinden. Eine zu geringe Bodenfreiheit kann zu Beschädigungen am Fahrzeugunterboden, Auspuffanlage oder anderen Bauteilen führen.

  • Fahrzeugtyp: Der zulässige Tieferlegungsgrad ist auch vom Fahrzeugtyp abhängig. Ein Geländewagen hat von vornherein eine höhere Bodenfreiheit als ein Kleinwagen und erlaubt somit eine stärkere Tieferlegung, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.

  • Prüfung durch den TÜV/DEKRA: Letztendlich entscheidet der TÜV oder die DEKRA, ob die Tieferlegung zulässig ist. Die Gutachter prüfen das Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit und beurteilen die vorgenommenen Änderungen. Eine Abnahme ist nur möglich, wenn die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Hierbei spielen nicht nur die Messwerte, sondern auch die Gesamtbeurteilung des Fahrzeugs eine Rolle.

Fazit:

Es gibt keine gesetzliche Mindestbodenfreiheit, jedoch muss die Tieferlegung die Verkehrssicherheit gewährleisten. Eine zu extreme Tieferlegung kann abgelehnt werden und führt im schlimmsten Fall zur Stilllegung des Fahrzeugs. Vor einer Tieferlegung sollte man sich daher gründlich informieren und gegebenenfalls eine fachmännische Beratung in Anspruch nehmen. Die Verantwortung für die Verkehrssicherheit liegt letztendlich beim Fahrzeughalter. Eine professionelle Montage und eine anschließende Abnahme beim TÜV oder DEKRA sind unerlässlich, um rechtssicher unterwegs zu sein.

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