Wie meldet man eine Auslandsüberweisung?
Auslandsüberweisungen über 12.500 Euro müssen der Bundesbank gemeldet werden. Privatpersonen können dies unkompliziert telefonisch erledigen. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1234-111 nimmt die Bundesbank die Meldung von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr entgegen. So erfüllen Sie Ihre Meldepflicht schnell und unbürokratisch.
Auslandsüberweisung melden: So einfach geht’s
Auslandsüberweisungen sind im Zeitalter der Globalisierung alltäglich geworden. Doch wussten Sie, dass Sie Überweisungen ins Ausland ab einem bestimmten Betrag melden müssen? Dieser Artikel klärt Sie über die Meldepflicht und den unkomplizierten Meldevorgang auf.
Beträge ab 12.500 Euro, die ins Ausland transferiert werden, unterliegen der Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank. Diese Regelung dient der statistischen Erfassung von grenzüberschreitenden Zahlungsströmen und spielt eine wichtige Rolle in der deutschen Zahlungsbilanz. Die Meldepflicht gilt unabhängig vom Zweck der Überweisung, sei es für den Kauf einer Immobilie im Ausland, eine Schenkung an Familienmitglieder oder die Begleichung von Geschäftsrechnungen.
Die gute Nachricht: Die Meldung an die Bundesbank ist für Privatpersonen denkbar einfach und schnell erledigt. Sie müssen keine komplizierten Formulare ausfüllen oder sich durch Online-Portale kämpfen. Ein Anruf genügt!
Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1234-111 erreichen Sie die zuständige Stelle der Deutschen Bundesbank. Die Mitarbeiter nehmen Ihre Meldung montags bis freitags zwischen 9 und 15 Uhr entgegen. Halten Sie für die telefonische Meldung folgende Informationen bereit:
- Ihren Namen und Ihre Adresse
- Die IBAN des Empfängerkontos
- Den Betrag der Überweisung
- Den Ausführungstag der Überweisung
- Den Zweck der Überweisung (z.B. Immobilienkauf, Schenkung, Warenkauf)
- Ihre Bankverbindung
Mit diesen Angaben können die Mitarbeiter der Bundesbank Ihre Meldung schnell und effizient bearbeiten. Die telefonische Meldung ist nicht nur zeitsparend, sondern auch sicher. Sie müssen keine sensiblen Daten online eingeben und minimieren so das Risiko von Datenmissbrauch.
Wichtig: Die Meldepflicht liegt bei Ihnen als Überweisenden. Versäumen Sie die Meldung, riskieren Sie ein Ordnungsgeld. Melden Sie Ihre Auslandsüberweisung daher rechtzeitig und vermeiden Sie unnötige Komplikationen.
Neben der telefonischen Meldung bietet die Bundesbank auch die Möglichkeit der Online-Meldung über das “Allgemeine Meldeportal Statistik”. Dieses Verfahren ist jedoch eher für Unternehmen und Institutionen mit regelmäßigen Auslandsüberweisungen geeignet. Für Privatpersonen mit gelegentlichen Überweisungen bleibt der telefonische Weg die einfachste und schnellste Lösung.
Zögern Sie nicht, bei Fragen zur Meldepflicht die Informationshotline der Bundesbank zu kontaktieren. Die Mitarbeiter stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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