Wie melde ich mich glaubhaft krank?

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Die korrekte Krankmeldung erfordert einen strukturierten Ablauf. Zunächst informiert man den Arbeitgeber, dann holt man eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung wird dem Arbeitgeber vorgelegt. Schließlich geht es darum, die Genesung zu dokumentieren und gegebenenfalls die Bescheinigung zu erneuern.
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Glaubwürdig krankmelden: Ein Leitfaden für Arbeitnehmer

Krank zu sein ist unangenehm, die korrekte Meldung an den Arbeitgeber aber unerlässlich. Eine glaubwürdige Krankmeldung vermeidet Missverständnisse und sichert den rechtlichen Schutz des Arbeitnehmers. Dieser Leitfaden beschreibt den strukturierten Ablauf, um eine korrekte und glaubwürdige Krankmeldung zu gewährleisten.

1. Unverzügliche Information des Arbeitgebers:

Sobald Sie feststellen, dass Sie aufgrund von Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen können, informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich. Die Kontaktaufnahme sollte frühzeitig erfolgen, idealerweise noch vor Arbeitsbeginn. Nutzen Sie dabei die vereinbarten Kommunikationswege (Telefon, E-Mail, Firmen-App). Achten Sie auf eine höfliche und prägnante Mitteilung, in der Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit mitteilen und, wenn möglich, die voraussichtliche Dauer angeben. Eine vage Aussage wie “Ich bin krank” reicht in der Regel nicht aus. Eine präzisere Formulierung wie “Ich bin aufgrund einer starken Erkältung arbeitsunfähig und kann heute nicht zur Arbeit kommen” ist deutlich besser. Vermeiden Sie übertriebene Details oder unnötige Rechtfertigungen.

2. Beschaffung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU):

Der nächste Schritt ist die Konsultation eines Arztes. Dieser stellt nach der Untersuchung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus, auch bekannt als “gelber Schein”. Diese Bescheinigung bestätigt Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer. Die AU ist ein rechtlich relevantes Dokument und sollte daher unbedingt eingeholt werden. Eine Selbstdiagnose und die damit verbundene Arbeitsunfähigkeitsmeldung ohne ärztliche Bestätigung ist nicht ausreichend und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Achten Sie darauf, dass der Arzt die AU vollständig und korrekt ausfüllt.

3. Vorlegung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:

Die AU muss Ihrem Arbeitgeber innerhalb der vom Unternehmen festgelegten Frist vorgelegt werden. Informieren Sie sich im Vorfeld über die internen Regelungen Ihres Unternehmens. Üblicherweise erfolgt die Übergabe persönlich oder per Post, zunehmend werden auch digitale Übermittlungsformen akzeptiert. Dies sollte zuvor mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.

4. Dokumentation der Genesung und ggf. Verlängerung der AU:

Nach Ablauf der in der AU angegebenen Arbeitsunfähigkeit sollten Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Genesung informieren. Bei längerer Erkrankung ist eine erneute Konsultation des Arztes notwendig, um die AU gegebenenfalls zu verlängern. Die erneute AU ist wiederum umgehend Ihrem Arbeitgeber vorzulegen. Eine kontinuierliche Kommunikation mit dem Arbeitgeber während der Erkrankung, vor allem bei längerer Dauer, ist ratsam.

Glaubwürdigkeit:

Glaubwürdigkeit basiert auf Transparenz und Ehrlichkeit. Übertreiben Sie Ihre Erkrankung nicht und geben Sie nur die notwendigen Informationen preis. Unautorisierte Weitergabe von medizinischen Details sollte vermieden werden.

Fazit:

Eine korrekte und glaubwürdige Krankmeldung erfordert einen klaren Ablauf und eine transparente Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Die rechtzeitige Information, die Vorlage der AU und die Dokumentation der Genesung sind dabei die wichtigsten Punkte. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder Ihren Betriebsrat. Dieser Leitfaden dient als Hilfestellung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.