Welche Maße darf mein Handgepäck im Flugzeug haben?

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Nehmen Sie Ihr Handgepäck mit an Bord! Erlaubt sind 8 kg und 55 x 40 x 23 cm. Faltbare Kleidersäcke dürfen bis zu 57 x 54 x 15 cm groß sein.

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Handgepäck im Flugzeug: Maße, Gewicht und Ausnahmen – So vermeiden Sie böse Überraschungen

Die Vorfreude auf den Urlaub ist groß, doch der Check-in am Flughafen kann schnell zur Geduldsprobe werden, wenn das Handgepäck nicht den Vorschriften entspricht. Um Stress zu vermeiden und pünktlich an Bord zu gehen, sollten Sie die Bestimmungen zu Größe und Gewicht Ihres Handgepäcks genau kennen. Denn diese variieren je nach Fluggesellschaft und Buchungsklasse. Ein allgemeingültiger Standard existiert nicht.

Die oben genannte Angabe von 8 kg und 55 x 40 x 23 cm ist ein Beispiel und gilt wahrscheinlich nur für bestimmte Fluggesellschaften und bestimmte Tarife. Verlassen Sie sich niemals ausschließlich auf solche pauschalen Angaben! Immer die Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft konsultieren, auf der Ihr Flug gebucht ist, ist unerlässlich. Dort finden Sie die aktuell gültigen Bestimmungen in Bezug auf Handgepäck für Ihren konkreten Flug. Achten Sie dabei auch auf die Feinheiten:

  • Gewicht: Während 8 kg ein häufig genannter Wert ist, können die Gewichtsgrenzen von 5 kg bis zu 12 kg reichen. Auch hier gilt: Die Webseite der Fluggesellschaft ist entscheidend.
  • Maße: Die Abmessungen 55 x 40 x 23 cm sind ebenfalls nur ein Beispiel. Abweichungen von wenigen Zentimetern können bereits dazu führen, dass Ihr Gepäckstück als zu groß eingestuft wird und aufgegeben werden muss. Die Messung erfolgt inklusive Griffe und Räder!
  • Anzahl der Gepäckstücke: Die meisten Fluggesellschaften erlauben nur ein bestimmtes Handgepäckstück pro Person. Zusätzlich ist oft ein kleineres Gepäckstück (z.B. Handtasche, Laptop-Tasche) erlaubt, jedoch mit beschränkten Maßen. Lesen Sie die Details sorgfältig durch.
  • Sondergepäck: Sportgeräte, Musikinstrumente oder medizinische Hilfsmittel unterliegen oft besonderen Regelungen und müssen möglicherweise separat angemeldet oder aufgegeben werden. Informieren Sie sich frühzeitig beim Kundenservice der Fluggesellschaft.
  • Faltbare Kleidersäcke: Die Erwähnung faltbarer Kleidersäcke mit Maßen von 57 x 54 x 15 cm ist eine Ausnahme und nicht die Regel. Dies gilt nur, wenn die Fluggesellschaft diese explizit erlaubt und die Gesamtzahl der erlaubten Handgepäckstücke nicht überschritten wird.
  • Low-Cost-Carrier: Bei Billigfluggesellschaften sind die Handgepäckbestimmungen oft besonders streng und die Gebühren für aufgegebenes Gepäck deutlich höher. Hier ist besondere Vorsicht geboten!

Zusammenfassend lässt sich sagen: Um Ärger am Flughafen zu vermeiden, sollten Sie die Handgepäckbestimmungen Ihrer Fluggesellschaft mindestens 48 Stunden vor Abflug auf deren Website überprüfen. Notieren Sie die genauen Maße und das zulässige Gewicht und messen Sie Ihr Gepäck vor dem Abflug präzise nach. So gewährleisten Sie einen reibungslosen Ablauf und einen entspannten Beginn Ihres Urlaubs.